Bundesgericht für Versuchsbetrieb in St.Georgen
Das Bundesgericht hat entschieden. In St.Georgen darf versuchsweise eine 30er Zone eingerichtet werden.
Warum das bis vor Bundesgericht musste, bleibt mir aber nach wie vor ein Rätsel. Die Kosten dafür könnt ihr übrigens sehr gerne den Parteien anlasten, die sich sonst für einen restriktiven Sparkurs und tiefere Steuern einsetzen
Hier mein #kurzverbloggt dazu: Tempo 30 vor Bundesgericht und hier um die 120 Meter, um die es geht