Demokratisch verloren, Rechtsweg zeichnet sich ab
Ein Gedanke noch zu den 2 städtischen Abstimmungen von gestern. Das Wiesli hat verloren und der Baumschutz gewonnen. So will es die Stimmbevölkerung in der Stadt St.Gallen.
Leider hat aber das Stimmvolk nicht, wie so oft erwähnt wird, das letzte Wort, sondern es sind die Gerichte (zumindest sieht es ganz danach aus).
Beim Baumschutz ist es so, dass gemäss einer Mitteilung der WISG einzelne Hauseigentümer den Rechtsweg eingeschlagen haben;
Das Ergebnis gilt es demokratisch zu akzeptieren. Ob das gewählte Vorgehen einer Neuregelung des Baumschutzes über das gesamte Stadtgebiet hinweg im Vorfeld zu einer laufenden Revision der Bau- und Zonenordnung rechtens war, wird sich allerdings erst noch weisen. Einzelne Hauseigentümer hatten dieses Verfahren rechtlich angefochten. Die städtischen Wirtschaftsverbände und das überparteiliche NEIN-Komitee warten mit Spannung auf die hängigen Entscheide.
Medienmitteilung WISG
Und auch beim Wiesli äussert sich das unterlegene Abstimmungskomitee entsprechend, lässt aber Spielraum offen:
Das Initiativkomitee akzeptiere den Entscheid des Stimmvolks, wonach das Wiesli nicht aus der Bauzone W4A entlassen werden soll. Aufgeben will es die 1400 Quadratmeter Grünfläche aber noch nicht. Auch wenn nur ein Drittel des Areals überbaut werde, könne auf dem restlichen Teil des Grundstück nichts mehr entstehen, was dem heutigen Wiesli ähnlich sei. Deswegen wolle man weiterhin mit den Verantwortlichen der St.Galler Pensionskasse verhandeln. Und es gebe ja noch keine Bewilligung für den Bau des Mehrfamilienhauses. Man werde das Baugesuch genau studieren.
St.Galler Tagblatt
Das ist in einem Rechtstaat selbstverständlich legitim. Heisst aber eben auch, dass nicht das Stimmvolk abschliessend entscheidet. Persönlich finde ich das eine sehr unschön. Denn am Ende entscheiden unter Umständen Einzelpersonen und werfen damit einen demokratischen Entscheid über den Haufen.
Ähnliches befürchte ich auch bei der anstehenden Anpassung des Richtplans. Diese Anpassungen werden in der nächsten Zeit in der Liegenschaften- und Baukomission besprochen. Dazu wird es voraussichtlich zusätzliche Sitzungen brauchen und die Mitglieder müssen sich vorab einlesen und in den Fraktionen absprechen. Da darf man sich schon die Frage stellen, ist das was wir dort mit erheblichem Aufwand diskutieren, am Ende auch das was kommt? Damit müssen wir leben und gefühlt kommt das immer häufiger….
Update
Manchmal sind Diskussionen nach Abstimmungen fast schlimmer als vor dem Urnengang 😀
Warum ich ein Problem habe, wenn die Baumschutzgegner vor Gericht ziehen?
Weil sie das auch ohne Volksabstimmung hätten tun können. Das Ratsreferendum war schon unnötig und damit ist es auch die Abstimmung. Denn dass die Gegnerschaft den Rechtsweg einschlagen wird, wussten sie schon vorher
Und auch beim Wiesli ist es problematisch.
Denn die betroffenen 2 Liegenschaften liegen heute schon in der Baumschutzzone. Die Anwohner hätten auch ohne die Abstimmung Einsprache erheben können. Sowohl gegen das Fällen der Bäume als auch gegen die Baubewilligung. Denn meines Wissens liegt nach zweieinhalb Jahren keine erstinstanzliche Baubewilligung vor:
Die Baubewilligung wurde mit Rekursentscheid vom 1. Februar 2022 vom Bau- und Umweltdepartement zwar wieder aufgehoben und zum neuen Entscheid an
Stadt St.Gallen, Parlamentsvorlage vom 23.8.2022 zum Wiesli
die Baubewilligungskommission zurückgewiesen.
Jänu, das muss ich jetzt akzeptieren. Es wird noch ein Weilchen dauern, bis diese beiden Abstimmungen endgültig erledigt sind. Bis dahin beschäftigen wir jetzt noch ein wenig die Bürokratie…