Der Wille alleine zählt nicht
Ich musste ein paar Tage zurückgehen, eigentlich 2 Wochen!!! Mitte Januar lag in der Stadt St.Gallen rund 60cm Neuschnee. Das Weiss kam ziemlich schnell und stellte das Tiefbauamt vor eine Herausforderung. Wie immer können sie es niemandem recht machen.
Nun aber schreiben wir Anfangs Februar und was wird mir zugespielt? 3 Fotos, die den Glauben an eine Velostadt definitiv begraben:
Bild 1: An der Oberstrasse ist der Pflicht-Veloweg definitiv nicht geräumt!
Bild 2: Auf der Fürstenlandstrasse gibt es zwar eine schmale Fahrrinne, dafür sammeln sich Äste usw.
Und vor dem Kybunpark (gut hinschauen) liegt nach wie vor eine Schneemade, die bei Dunkelheit kaum sichtbar und verdammt gefährlich ist!
Um es klar zu machen. Eine runde blaue Tafel mit einem Fahrrad bedeutet:
Es geht also nicht nur um ein Wunschprogramm oder darum, dem Tiefbauamt eins rein zu brennen. Es geht um Verkehrssicherheit und um den fehlenden Willen, die Velofahrer auch im Winter zu respektieren! Das ist nichts anderes als den Job nicht richtig zu machen!
Ich werde wohl weiter auf die Köpfe einhämmern müssen, bis die Velostadt auch in den Köpfen der Direktion Planung und Bau ankommt. Nette Worte, Leuchttürme und Versprechungen haben wir genug gehört. Es müssen endlich, endlich Taten folgen!
Bildquelle: Alle 3 Bilder stammen vom 1. Februar 2021 und wurden mir zur Verfügung gestellt
Es gibt noch ein kleines Update. Auch auf der Teufenerstrasse hat man es nicht eilig
Auch für das Nichtbenützen von Radstreifen gibt es Busse (Art. 46 Abs. 1 SVG 621.2.)
Ganz offensichtlich fährt beim TBA niemand Velo, dass denen das nicht selbst auffällt. Auch die Trottoirs vor allem in den Wohnquartieren sind selbst viele Tage nach dem letzten Schneefall unpassierbar.
Wenn die Mehrheit der Angestellten ausserhalb wohnt, ist klar, wie deren Prioritäten aussehen. Und wer unter ihnen Stadtrat ist, war denen schon immer egal.
Immerhin hier ist die Stadt Polizei kulant. Im städtischen Flyer „Velofahren im Winter“ schreiben sie:
Rechtlicher Hinweis
Sind Radwege oder Radstreifen noch nicht vollständig geräumt oder ist eine Benutzung aus sicherheitstechnischen Gründen unzumutbar, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden
https://www.stadt.sg.ch/home/mobilitaet-verkehr/velo-fussverkehr.html
Ob man trotzdem vor einem der vielen übereifrigen Stadtpolizisten sicher ist, wage ich zu bezweifeln. Wer macht schon wegen 30 Fr. einen Rekurs?
Zudem:
Dein uneigennütziges Engagement für Velofahrer in Ehren. Aber bitte denke auch an die Fussgänger.
Meine 84-jährige Nachbarin hat sich nach diesem Winter wegen der tagelang unbenutzbaren Trottoirs entschieden, ins Altersheim zu zügeln. Da nützt auch die beste Spitex-Neuorganisation nichts.