Die Kantonsregierung hat geantwortet und zwar auf eine Interpellation zweier Kantonsräte aus Sargans. Thema: Tempo-30-Intervalle und -Zonen auf verkehrsorientierten Strassen (dynamische Geschwindigkeitssignalisation)
Eine spannende Antwort, insbesondere weil sie bei mir mehr Fragen aufwirft als dass sie beantworten würde. Ich bin kein Jursit und vielleicht liege ich mal wieder komplett falsch, aber gerne liste ich mal die Fragen auf, die mir beim Lesen gekommen sind:
Tempo-30-Zonen können auf nicht verkehrsorientierten Strassen entsprechend Art.3 Abs.4 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01; abgekürzt SVG) angeordnet wer-den, wenn dies aus bestimmten,in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen erforderlich ist.
Kennt die Regierung den Unterschied zwischen Tempo30-Zonen und Tempo30-Strecken? Ich zweifle ein wenig daran. Denn die Regierung schreibt weiter:
Ein einzelner Abschnitt auf einer verkehrsorientierten Strasse kann gemäss Art. 2a Abs. 6 SSV nur dann als Zone signalisiert werden, wenn angrenzend bereits eine Tempo-30-Zone besteht. Entsprechend wird der Abschnitt der verkehrsorientierten Strasse in die Tempo-30-Zone integriert.
Dabei haben die Interpelanten nicht nach einer Tempo30-Zone gefragt, sondern:
Welche gesetzlichen Vorgaben müssten kantonal und national vorliegen, damit einTempo-30-Management eingerichtet werden kann?
Den Interpellanten ging es auch um eien Möglichkeit, die Höchstegeschwindigkeit je nach Uhrzeit zu beschränken. Die Regierung antwortet hier mit den folgenden Worten:
Als mögliche Lösung bietet sich die Signalisierung der «Höchstgeschwindigkeit 30 mit Zusatztafel»an, auf derdie zeitlichen Einschränkungen (z.B. Mobis Fr 7.30–8.30Uhr, 11.30–12.30Uhr, 13.30–14.00Uhrund 16.00–17.00Uhr) aufgeführt sind. Diese Lösung ist jedoch schwer lesbar und berücksichtigt Ferienzeiten ohne Schülerinnen und Schüler nicht. Eine klarere, allerdings teurere und aufwändigere, aber trotzdem in Betracht zu ziehende Variante wäre der Einsatz von Wechselsignalen, wie diese bei StrassentunnelsVerwendung findet.
Hier wechselt die Regierung wie vorher erwähnt, auf Tempo30-Strecken. Denn eine zeitlich begrenzte Einführung einer Tempo30-Zone ist nicht möglich. Etws was auch keinen Sinn machen würde, da die Verkehrssignalisation in einer Tempo30-Zone eine völlig andere ist als auf einer Tempo30-Strecke.
Spätestens hier behaupte ich, die Regierung kennt den Unterschied definitiv nicht.
Nicht vergessen darf man in der heutigen Zeit, dass moderne Autos mit den „Untertiteln“ ihre Mühe haben, bei digitalen Anzeigen, die die Signalisation zeitlich gesteuert umschaltet aber gut zurechtkommen.
Auf die Frage, ob in anderen Kantonen oder Gemeinden Erfahrungen mit Tempo30-Strecken und einer „dynamischen“ Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bestehen antwortet die Regierung mit:
Bis heute liegendiesbezüglich keine grossflächigen Erfahrungen vor. Daher kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden.
Da kann ich nur den Kopf schütteln. In Lausenne gilt seit 5 Jahren Tempo 30 in der Nacht und das auf 120 Strassen! Quelle: Schweizerische Vereinigung der Mobilitäts- und Verkehrsfachleute SVI
Die SVI bietet auch umfangreiche Informationen zu Tempo 30 und den AUswirkungen bezüglich:
- Strassenlärm
- Verkehrssicherheit
- Lebensqualität
- Luftqualität
- Reisezeit für den motorisierten Individualverkehr
- Reisezeiten für den öffentlichen Verkehr
- Leistungsfähigkeit und Verkehrsfluss
- Verkehr in Quartieren (Schleichverkehr)
Immerhin bemerkt die Regierung ganz am Ende ihrer Antwort:
Kann mit dem Gutachten nachgewiesen werden, dass in dieser Hinsicht eine Herabsetzung der Höchst-geschwindigkeit zweck-und verhältnismässig ist, ist eine entsprechende Massnahmeun-abhängig von der Nutzungsdichte rechtlich möglich.
Alles in allem eine aus meiner Sicht schon fast bedenkliche Antwort. Die Regierung geht nicht darauf ein, ob sie gewillt ist eine „dynamisch“ signalisierte Höchstgeschwindigkeit mit digitalen Wechselschildern einzuführen wenn Bedarf herrscht. Sie scheint auch nicht zu wissen, wie der Kanton Waadt und insbesondere die Stadt Lausanne damit umgehen.
Erwähnen muss man auch, dass die Gemeinde Sargans im November 2025 eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Kanton eingereicht hat. Wichtig: Darin geht es nicht um Tempo30-Zonen sondern um eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h auf insgesamt zwei Strassen.
Es bleibt ein Thema….
