Ein Loch ist im Eimer

oder wo ist das Leck in der Spitaldiskussion….

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 3. Dezember auf die einfache Anfrage „61.19.41 Wo ist das Leck in der Spitaldiskussion?“ mit einer schriftlichen Antwort reagiert. Die Beantwortung wirft mal wieder mehr Fragen auf, als sie letztendlich klären sollte.

Zuerst geht es „nur“ um einen KPMG-Bericht aus dem Projekt «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde» , der anonym an dritte weitergegeben wurde.

Die Regierung schreibt:

Im vorliegenden Fall wird auf eine Administrativuntersuchung verzichtet, obwohl im Rahmen der in der Septembersession 2019 geführten Diskussion zur dringlichen Interpellation 51.19.81 von einem FDP-Kantonsrat bestätigt wurde, dass der KPMG-Bericht Dritten anonym zugestellt worden sei. Der Kreis der Personen, die über den Bericht verfügt haben oder darüber hätten verfügen können, ist zu gross, um gezielt gegen einzelne Personen eine Administrativuntersuchung anzustreben.

Wann ist ein Personenkreis wirklich zu gross um die undichte Stelle zu finden? Die Antwort der Regierung lässt diese Frage offen und es lässt sich nicht nachvollziehen, wie viele Leute den Bericht letztlich bekommen haben.

Die Regierung ist daher bestrebt, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten konsequent zu ahnden.

In diesem Fall halt etwas weniger konsequent….

Eine weitere Frage, die sich mir aufdrängt betrifft diesen Abschnitt und der ist grundsätzlicher Natur:

Insbesondere empfahl sie (Anmerkung: die Rechtspflegekommission ) zu prüfen, ob in besonders vertraulichen Fällen – d.h. nicht nur bei Personalgeschäften, sondern auch bei Sachgeschäften – wenigstens phasenweise auf den elektronischen Informationsaustausch zu verzichten wäre.

Die Informatikdienste des Kantons sind demnach nicht willens oder nicht fähig, einen vertraulichen elektronischen Datenaustausch zu ermöglichen oder, was wahrscheinlicher ist, weder die Regierung noch die Rechtspflegekomission haben auch nur annähernd eine Ahnung, welche Möglichkeite ihnen für eine sichere elektronische Übermittlung zur Verfügung stehen.

Und weiter

Diese Empfehlung wurde von der Staatskanzlei aufgenommen und für die erste und zweite Lesung des Geschäfts «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde» berücksichtigt.

Das bedeutet nichts anderes, als dass der oben erwähnte KPMG-Bericht in schriftlicher Form verteilt wurde. Da dieser Weg ja angeblich sicherer ist als der elektronische.

Hier kommt mir doch glatt die Affäre „Kölliker“ in den Sinn. Das war der Vorfall, bei dem Regierungsrat Kölliker ein vertrauliches Mail seines Ratskollegen Würth in einer Autogarage ausgedruckt hat.

Der böse Leser hat es bereits bemerkt, Digital/Analog 😉

Aber die Staatskanzlei hat die Geschichte sehr schnell geklärt und versichert, dass dies nicht das eigentliche Leck gewesen ist.

Und hier sind wir wieder bei einer Frage angelangt.

Wie will der Kanton zukünftig mit vertraulichen Dokumenten umgehen? Auf einen elektronischen Versand verzichten, weil schriftlich angeblich sicherer ist? So wie im Fall des KPMG-Bericht der in gedruckter Form den Weg nach Aussen gefunden hat?

Es geht hier um viel mehr als nur um ein Leck. Es geht darum, dass das Vertrauen in die Regierung und die weiteren involvierten Personen weg ist. Der Kanton ist nicht in der Lage, schriftliche Dokumente sicher zu verteilen, rät aber gleichzeitig davon ab, den elektronischen Weg zu nehmen und kann oder will die verantwortliche Stelle nicht finden. Nein, noch nicht einmal der Weg, wie der Bericht letztendlich den Weg nach draussen gefunden hat, interessiert die verantwortlichen Stellen.

Gleichzeitig setzt man aber auf elektronische Abstimmungen obwohl die Rechtspflegekomission empfiehlt, den schriftlichen Weg für vertrauliche Dokumente zu wählen. Gell Kanton St.Gallen, ihr merkt es selber. Da ist einiges im Argen und die Antwort ist völlig unbefriedigend.