Explosionsgefahr im Kulturbereich

Vermutlich haben die wenigsten, inklusive mir, bemerkt, was im Traktandum 17 von gestern Abend verborgen liegt. Mir wurde es auch erst klar, als ich mich mit einigen meiner Kolleginnen und Kollegen über die „die Berücksichtigung soziokultureller Aspekte in der Objektbewirtschaftung?“ unterhalten habe.

Ich hole mal ganz kurz aus:

Die Stadt kennt ein Verwaltungsvermögen und ein Finanzvermögen. Das Verwaltungsvermögen beinhaltet u.a Liegenschaften, die die Stadt für sich selber nutzt. Im Finanzvermögen werden Liegenschaften platziert, die die Stadt vermietet und damit Geld erwirtschaftet. Ich bin vermutlich nicht zu 100% korrekt, aber sinngemäss sollte das stimmen.

Objekte in den Liegenschaften im Finanzvermögen werden gerne auch an Kulturschaffende vergünstigt vermietet. Also über die Mietpreise subventioniert.

Nun hat die Stadt seit Anfang Jahr ein neues Rechnungslegungsmodell namens RMSG. Dieses Modell verbietet es der Stadt, Objekte im Finanzvermögen „versteckt“ zu subventionieren:

Mit der neuen Rechnungslegung (RMSG), die seit Beginn dieses Jahres in Kraft ist, müssen «versteckte» Subventionen mittels vergünstigter Mietzinsen offengelegt werden.

Quelle: Interpellation Gallus Hufenus: Wo bleibt die Berücksichtigung soziokultureller Aspekte in der Objektbewirtschaftung?

Was bedeutet das jetzt?

Die Mietzinsen für Objekte im Finanzvermögen können somit nicht nach Belieben vergünstigt werden, sondern müssen, zum Beispiel über einen Kulturbeitrag oder Ähnliches, transparent subventioniert werden

und

Wie bereits erwähnt müssen Liegenschaften im Finanzvermögen wirtschaftlichen Grundsätzen genügen. Allfällige Subventionen dürfen dabei finanztechnisch nicht als Mietzinsreduktionen erfolgen.

Die Stadt muss also Kulturschaffenden, die in einer Liegenschaft im Finanzvermögen eingemietet sind die Mietverträge so anpassen, dass sie a) wirtschaftlichen Grundsätzen genügen und b) darf die Stadt diese Mitzinsen nicht mehr direkt subventiuonieren. Sie muss das zum Beispiel über die Kulturförderung tun.

Stadtrat Markus Buschor hat dazu gestern gemeint, dass es sich dabei ja nur um eine Verschiebung des Kässelis handelt, das die Subventionen letztlich an die Kulturschaffenden unterstützt. Ich bin aber der festen Meinung, dass er hier etwas vergessen hat. Nämlich das die Mietverträge auch in der Höhe angepasst werden müssen, damit sie marktwirtschaftlichen Anforderungen genügen. Denn die Stadt muss mit ihren Liegenschaften ja auch Geld einnehmen, das sie anschliessend in den Unterhalt und die Werterhaltung reinvestieren kann.

Das heisst widerum, dass die gestiegenen Mietzinsen auf die Mieter abgewälzt werden müssen oder sich die Subventionen der Kulturförderung entsprechend erhöhen.

Wenn mein Gedankengang richtig ist, dann kommt es in der Budgetdebatte im Spätsommer/Herbst zum grossen Knall. Denn dann werden wir die Konsequenzen aus dem neuen Rechnungslegungsmodell schwarz auf weiss sehen. Sprich, die Kulturförderung braucht massiv mehr Geld um die eingemieteten Kulturschaffenden zu subventionieren, während dem bei den Liegenschaften im Finanzvermögen die Erträge steigen müssen. Ob das, wie von Stadtrat Buschor angetönt, ein Nullsummenspiel wird, wage ich zu bezweifeln. In welchen Dimensionen das liegt entzieht sich meiner Kenntnis.

Es gibt aber auch Vorteile. Die „versteckten“ Subventionen werden transparent und die Stadt kann die Mieterträge so auch dazu einsetzen, wozu sie gedacht sind. Für den Unterhalt ihrer Liegenschaften.

Falls mein Gedanke korrekt ist, würde es dem Stadtrat sehr gut anstehen, diese Diskussion aus der Budgetdebatte herauszunehmen und separat zu behandeln. Sonst „chlöpft“ es Sanktexplosionsmässig