Grabenstatut

Es taucht immer wieder mal auf, das sogenannte Grabenstatut resp. Grabengartenstatut aus dem Jahr 1926. Es geht darin um die Umrandung der Altstadt und wie diese auszusehen hat. Ihr könnt das aber selber nachlesen:

Aufgeschreckt hat mich letztlich ein Bericht auf stgallen24.ch

Die Bar „Vibez“ kommt aktuell unter die Räder des Amtes für Baubewilligung. Ich will da gar nicht wirklich urteilen. Es ist aber schon schwer nachvollziehbar, dass die Bar aufgrund des Grabenstatut anscheinend keine farbigen Möbel aufstellen darf.

Schaut man nämlich die restlichen Liegenschaften in der Stadt an, die ebenfalls dem Grabenstatut unterliegen würden, dann erkennt man sehr schnell, wie viel da in den letzten beinahe 100 Jahren gewütet wurde. Warum man ausgerechnet jetzt den Finger drauf hält und einer bereits arg gebeutelten Bar einen Farbtupfer im Garten verweigern will, erschliesst sich mir nicht. Übrigens, ein wenig Farbe hat noch nie geschadet und solle angeblich sogar die Stimmung heben.

Wen es interessiert, hier ein Grabenstatut-Plan aus dem Jahr 1946 – Welche Liegenschaften sich in den letzten Jahrzehnten unbehelligt über das nach wie vor gültige Statut hinwegsetzen konnten, erkennt ihr selber

Die beiden PDF (Statut und Plan) wurden mir freundlicherweise vom Amt für Baubewilligungen zur Verfügung gestellt. Dieser Service war top!