Jetzt wirds laut Kanton St.Gallen

Vor etwas über 30 Jahren wurde die erste rechtliche Grundlage mit verbindlichen Grenzwerten für Strassenlärm geschaffen. Die Lärmbelastung durch Strassen, die durch das Land und seine verschiedenen Regionen und Ortschaften führten, wurde schon damals zunehmend als störend empfunden

So beginnt der Bericht „Sanierung Strassenlärm – Bilanz und Perspektiven. Stand 2018“ des Bundesamtes für Umwelt BAFU.

Schon beim Vorwort läuft es einem eiskalt den Rücken hinunter:

Über 1 Million Menschen in der Schweiz sind am Wohnort von übermässigem Strassenlärm betroffen. Diese Belastung ist nicht ungefährlich, denn Strassenlärm macht krank, wie die jüngsten Untersuchungen zur Wirkung von Lärm auf die menschliche Gesundheit verdeutlichen. 2016 betrugen die jährlichen externen Kosten des Strassenlärms über 2 Milliarden Franken.

Was hat man denn seit dem Inkrafttreten der LSV (Lärmschutzverordnung) 1987 getan? Seht selber:

Zuerst einfach mal 12 Jahre eigentlich gar NICHTS!

Das alleine ist angesichts der Problematik, die der Strassenlärm mit sich bringt, eine unsägliche Schweinerei.

Ich habe trotz der Wut im Bauch den Bericht zu Ende gelesen und gehofft, dass es der Kanton St.Gallen vielleicht etwas besser gemacht hat als der Rest der Schweiz.

Denkste! Es ist noch viel schlimmer! Der Kanton hätte eigentlich 112’900 Menschen zu schützen. Das ist die Zahl der Personen, die Strassenlärm über den Immissionsgrenzwerten (IGW) ertragen müssen. Der Kanton hat in den Jahren seit Inkrafttreten nur gerade 1200 Personen schützen können. Über 30 Jahre nach der Lärmschutzverordnung (LSV) sind immer noch weit über 100’000 Menschen zu schützen.

Rechnet man das hoch, dann bräuchte der Kanton St.Gallen über 3700 Jahre dafür…

Vermutlich kommt jetzt sehr schnell der Einwand „Wer soll das bezahlen…“

Da halte ich dagegen! Eine der wirksamsten Möglichkeiten um die Lärmschutzbelastung zu reduzieren ist eine Temporeduktion. Die gibt es zwar nicht ganz umsonst, aber ziemlich günstig. Allerdings ist die ganze Schweiz sehr zurückhaltend. Auf Nationalstrassen und Hauptstrassen sind Temporeduktionen kein Thema. Auf den übrigen Strassen ist die Massnahme zwar vorhanden aber verschwindend gering:

Der Kanton St.Gallen wollte von Temporeduktionen bislang bislang aber überhaupt nichts wissen. Es haben nämlich gerade mal NULL!!! Personen von einer Geschwindigkeitsreduktion profitiert. Ich könnte kotzen!

Das ist kein Trauerspiel, sondern ein Versagen auf ganzer Linie. Da fragt es sich wirklich, ob dem Kanton die Gesundheit der Leute wichtig ist oder nicht.
Wir projektieren und planen lieber Teilspangen und zusätzliche Röhren und Autobahnausfahrten. So dass die Verkehrsflut weiter zunehmen kann und am Ende mehr Personen durch Lärm geplagt werden als vor Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung.

Es gibt ja nach wie vor enormen Bedarf an Schutz. Was sagt denn der Bericht zur Zukunft im Kanton St.Gallen?

Von 125.9 Millionen fallen gerade mal 10 Millionen auf Temporeduktionen. Weil diese aber eher günstig sind, könnten sie eine grosse Wirkung entfalten. Ob das auch wirklich ins Gewicht fallen wird? So wie ich den Kanton und sein Tempo-Regime auf Hauptstrassen kenne, wird daraus wohl nichts.

Wer sich ein Bild vom Strassenlärmzustand in der Stadt St.Gallen möchte, auf dem Stadtplan findet ihr alle Angaben dazu – Rote Punkte sind die Orte/Gebäude, an denen der Grenzwert überschritten wird (Ausschnitt Rosenbergstrasse – Unterer Graben – Marktplatz)

und noch etwas Übles ist mir aufgefallen. Die Fachhochschule am Bahnhof Nord wurde 2013 eröffnet. Wirft man einen Blick auf den Strassenlärmkataster stellt man fest. An der Rosenbergstrasse wird der Grenzwert überschritten. Bei einem Neubau!