Kein Gehör für Lärm
Die Kantonsregierung macht einen Rückzieher. Sie verzichtet auf Tempo30 auf der Ost-West-Achse in der Stadt St.Gallen. Irgendwie hatte ich das erwartet. Für unseren bürgerlich-konservativen Kanton zählen halt Strassen und Blechkârossen noch immer mehr als Anwohner und ANgestellte an Lärmgeplagten Standorten.
EIn paar Gedanken möchte ich aber noch anbringen:
Es sind jetzt mehr als 35!!!!!! Jahre vergangen, seit die Lärmschutzverordnung 1987 in Kraft getreten ist. Der Kanton hat bis zur Umsetzungsfrist, die 2018!!!!!!! geendet hat so gut wie überhaupt gar nichts für den Lärmschutz getan! Ich habe das vor einiger Zeit mal aufgearbeitet.
Seit 2018 hat es immerhin vermehrt Diskussionen gegeben, geändert hat sich aber weiterhin nichts. Als dann vor rund 1 Jahr bekannt wurde, dass Kanton und Stadt mit „Stadttempo“ endlich vorwärts machen will, wuchs der Widerstand und es zog eine eigentliche Vorstossflut über den Kantonsrat her. Das alles gipfelt jetzt in der heutigen Antwort der Kantonsregierung. Also zurück auf Feld 1. Anwohner und Angestellte an den exponierten Stellen werden Danke sagen!
Wie könnte es jetzt weitergehen?
Vermutlich dauert es noch weitere Jahre bis irgendwas passiert. Diskutiert werden jetzt anstelle von kostengünstigen und äusserst effizienten Strassenschildern vermutlich Flüsterbeläge auf den betroffenen Abschnitten. Sprich alter Belag raus, neuer Belag rein und das in einem Zyklus von 8 bis 10 Jahren, weil die Wirkung mit der Zeit nachlässt. Freut euch auf die Baustellen, die ihr dann (einmal mehr?) den bürgerlichen Kreisen zu verdanken habt.
Oder die Liegenschaftenbesitzer dürfen sich Gedanken machen, ob sie allenfalls Lärmschutzfenster einbauen sollen/müssen. Ihr könnt davon ausgehen, dass die das nicht alleine bezahlen wollen. Denn schliesslich hat der Kanton die gesetzliche Pflicht Menschen vor Lärm zu schützen. Der Steuerzahler wird einspringen müssen.
Man könnte aber auch Lärmschutzwände hochziehen. So wie es an der St.Josefenstrasse zumindest angedacht war. So 155 Meter lang und 3.5 Meter hoch.
Das macht sich am unteren Graben oder auch an der Rosenbergstrasse mit Sicherheit optisch ganz gut!
Oder, und das halte ich für das Wahrscheinlichste, der Kanton tut weitere jahre einfach nichts. Wer weiss, vielleicht löst sich das Problem ja ganz von selber, irgendwie, irgendwo, irgendwann
Jänu, dann ist es jetzt halt so. Es gibt ja auch ein paar Vorteile. Man kommt schneller durch den Stau, Eine Eigentrassierung für den ÖV braucht es nicht (Umkehrschluss der bürgerlichen Argumentation) und die bestehenden Lichtsignalanlagen erfreuen uns weiterhin mit ihren spannenden Farbwechseln. Es könnten ja sogar noch ein paar dazukommen. Wer will auch weniger davon…(Ironie und Sarkasmus sind ein Geschenk an die Brügerlichen, die sich in der Agglomeration und am äussersten Stadtrand inklusive Büro an verkehrsberuhigten Strassen sehr wohl fühlen)
Kleine Ergänzung
Wer wissen will, wie es mit der Lärmbelastung in der Stadt ausschaut, der kann einen Blick auf das Geoportal des Kantons werfen:
Die rosa Flächen bedeuten übrigens, dass es für eine Baubewilligung einen Nachweis gemäss Lärmschutzverordnung Art.31 benötigt. Das hier wäre dieser Artikel 31:
Ich wohne gemäss Geoportal ES II, finde aber nix was das bedeutet, hast du da eventuell einen Link dazu, lg andi
Lieber Andi
Zu den unterschiedlichen Lärmstufen gibts Infos beim Bundeamt für Umwelt
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/fachinformationen/laermbelastung/grenzwerte-fuer-laerm/belastungsgrenzwerte-fuer-laerm.html
Einer der Hauptgründe des Kantons gegen T30 war Ausweichverkehr durch Wohnquartiere.
Das hat sich die Stadt selbst zuzuschreiben.
https://kurzverbloggt.ch/zil-verpasst/