Kein T30 auf der St.Leonhardstrasse

Am 24. September hat das das Sicherheits- und Justizdepartements des Kantons St.Gallen einen Rekursentscheid gefällt, der eine Tempo-30-Zone (oder war es vielleicht eine Tempo 30 Strecke?) auf der St.Leonhardstrasse bis zum Oberen Graben ablehnt. Rekurs gegen die städtische Planung eingereicht hatte der TCS. Das berichtet stgallen24.ch

Soweit so gut. Das war nach dem Entscheid des Kantonsrates so zu erwarten und folglich wenig überraschend.

Ein paar Fragen aber stellen sich dann doch noch.

Die Definition von Strassen

Es gibt verschiedene Kategorien von Strassen. Es gibt Nationlastrassen, Kantonsstrassen und Gemeindestrassen in unterschiedlicher Kategorisierung. Diese Kategorien sind klar definiert.

Sucht man nun aber Definitionen für „siedlungsorientierte Strassen“, „verkehrsorientierte Strassen“ oder „Hauptverkehrsachsen“, dann wirds schon schwieriger. Ich zumindest habe keine echte konsistente Defintionen gefunden und die entsprechende Frage konnte mir bislang auch niemand so richtig beantworten resp. ich habe selbst von Fachleuten unterschiedliche Antworten erhalten.
Dass man im Kantonsrat zuweilen selber nicht genau weiss, was eine Strassenhierarchie oder eine Hauptverkehrsachse ist oder dass es einen Unterschied zwischen Tempo 30 Strecke und Tempo 30 Zone gibt, lässt gewisse Entscheide seltsam aussehen. (Quellen: dutzendfach in der Debatte des Kantonsrates zu hören)

Ein kleiner Hinweis vielleicht. Im Gegensatz zur Schweiz kennt das Fürstentum Lichtenstein den Begriff „Hauptverkehrsstrassen“ und definiert diese als „Nach Möglichkeit richtungsgetrennte und kreuzungsfreie Strassen, nur für Motorfahrzeuge“

Fazit: Die Mehrheit des Kantonsrates will einfach kein Tempo30. Wie weshalb und warum kümmert ihn wenig bis gar nicht. Muss ich nun halt (vorläufig?) einfach akzeptieren.

Wann übernimmt der Kanton die Stadt?

Vielleicht muss man sich diese Frage wirklich stellen (Das Umgekehrte wäre ein Stadtkanton). Es passiert nicht wenig, dass der Kanton Entscheide der Stadt nicht wirklich ernst nimmt. Sehr oft liegt es auch tatsächlich in der Kompetenz des Kantonsrates der Stadt Regeln vorzuschreiben. Nur gibt man sich im Kantonsrat äussert wenig Mühe wenigstens ein ganz klein wenig Verständnis für die Stadt zu zeigen. Viel mehr ist es in den letzten Jahren ausgeartet und die Stadt bekommt gewisse Trotzreaktionen zu spüren, die sehr oft auch arrogant und überheblich daherkommen.

Die Diskussionen um Richtplan, Kantons- oder Stadtpolizei, die Bibliothek, das Platztor oder eben auch Strassen und zuvorderst die Zentrumslasten sind auf ein bedenklich tiefes (verbales) Niveau gesunken. Konstruktiv scheint da nichts mehr möglich. Ich habe meine Schlüsse daraus gezogen

Was bleibt sonst noch auf der Strecke?

Dass man sich gegen T30 zur Wehr setzt mag ja für viele nachvollziehbar sein. Gerne vergisst man dabei aber auch, dass ein höheres Tempo auch Konsequenzen hat. Ich spreche hier nicht von Lärm und Sicherheit. Ich spreche von teurer Infrastruktur und künstlichen Hindernissen.

Mit einem Tempo von 30 wäre es möglich ganze Lichtsignalanlagen zu entfernen. Auf der besagten Strecke von der St.Leonhardstrasse bis zum Oberen Graben wären das nicht wenige. Die Chance dass man mit T30 und ohne LSA schneller durch die Stadt kommt als mit T50 und mit einem halben Dutzend LSA scheint gar nicht so abwegig, oder?

Etwas gar speziell werden dann Begründungen, wie z.Bsp. dass der ÖV von T50 profitiert. Und das genau auf dieser Strecke, auf der mit dem Bau der Engpassbeseitigung (im Abschnitt St.Leonhardstrasse) die Busspur wegfällt. Also T50 ohne Busspur und mit LSA – wer glaubt das sei effizienter, dem kann ich nicht helfen.

Abwer wo kommen wir denn hin, wenn man beim Verkehr vorausschauend denkt….Oder ist das am Ende alles gar nicht so schlimm und regelt sich am Ende von selbst? Das kantonale Tiefbauamt hat gestern immerhin gleich 3 Stellen ausgeschrieben, die für etwas Hoffnung sorgen. Hoffen wir mal, dass sie bei der Personalauswahl nicht mit Vollgas gegen eine Wand fahren.

Das sind übrigens die Ausnahmen, die T30 ermöglichen und vom Bundesgericht abgesegnet wurden:

Hier noch ein lesenswerte Ergänzung und Quelle aus dem Kanton Luzern