Kommentar: Mitwirkung Zubringer Güterbahnhof
Seit gestern ist der langersehnte Mitwirkungsbericht zur Engpassbeseitigung online. Ich habe mir die 115 Seiten angeschaut und bin bei ein paar Punkten hängen geblieben. Nachfolgend das was mir aufgefallen ist:
Allgemeiner Eindruck der Antworten
Aufgrund der Rückmeldungen zum Fuss- und Veloverkehr schliesse ich, dass sehr viele Mitwirkende massiv unzufrieden sind was die Verkehrsführung für die beiden Verkehrsträger angeht. Das Projekt ist einzig und alleine auf den MIV ausgelegt. Velos und Fussgänger sind einmal mehr ein planerisches Anhängsel, einfach weil man muss. Die Antworten seitens Stadt und Kanton sprechen eine klare Sprache.
Seite 9 – Punkt 3.3 Mitwirkende
Die Befürworter betonen immer wieder, dass die Stadt ohne den Anschluss abgehängt wird und für die Erreichbarkeit der Stadt unabdingbar sei. Warum nehmen dann nur 4 Unternehmen teil?
ID 80398
Im städtischen Gebiet sind die Platzverhältnisse begrenzt. Deshalb ist es nicht überall möglich, separate Spuren für den Fussverkehr, Velos sowie weitere Fahrzeuge zu führen.
Der Platz ist tatsächlich begrenzt und zwar so, dass Fussgänger und Velos an den Rand gedrängt werden und sogar der ÖV Platz hergeben muss (St.Leonhardstrasse). Nur der MIV, der bekommt alles was er möchte. Inklusive einer Verbreiterung der St.Leonhardbrücke.
ID 80121
Bevölkerung und Mobilität werden in den nächsten Jahren wachsen. Ohne den geplanten Ausbau können die Strassen in der Stadt St.Gallen den Verkehr künftig nicht mehr bewältigen. Es kommt zu mehr Staus und das auch ausserhalb der Stosszeiten. Mit dem Projekt sollen sowohl der Autoverkehr als auch der öffentliche Verkehr und der Fuss- und Veloverkehr in Zukunft weiterhin sicher und zuverlässig ans Ziel kommen.
Das ist jetzt so eine Behauptung, die allen einleuchtet. Tatsache ist aber, dass der Verkehr auf der St.Leonhardbrücke und auf der Geltenwilerstrasse kontinuierlich zurückgeht! Ich hatte das im März 2023 bereits ausführlich kurzverbloggt
Und dann sind da noch die Verkehrsmodelle des Bundes. Ich weiss ja nicht, aber ich lese das anders:
Hier tun Kanton und Stadt gut daran, sich die unterschiedlichen Modelle mal etwas genauer anzuschauen. Es ist nämlich nicht so, dass der Verkehr einfach so zunimmt!
80 Prozent der Fahrten auf der Autobahn starten oder enden in der Stadt. Für diesen Verkehr braucht es den Zubringer Güterbahnhof mit den Anschlüssen an das städtische Netz
Die ominösen 80% (es waren auch schon 85%) von denen niemand weiss, was sie eigentlich aussagen sollen. Dazu mein Kurzverbloggt vom Juni 2023 – Die Zahl ist irgendwas aber nichts brauchbares. Und ob sie überhaupt stimmt (in welchem Zusammenhang auch immer) ist mehr als fraglich
ID 80122
Hier meldet sich ein Liegenschafterbesitzer oder Liegenschafterbesitzerin an der Schlosserstrasse. Verständlicherweise haben gleich mehrere Anwohnende Bedenken was mögliche Schäden an ihren Häusern betrifft. Auch der Ortsbildschutz ist ein Thema.
Unverständlich ist für mich die nichtssagende Antwort von Stadt und Kanton. Hier hätte man durchaus konkreter werden können.
ID 80246
Spannend, die Mitte meldet sich zwar mit einer klaren Befürwortung des Grossprojektes, denkt aber im Gegensatz zu anderen Parteien etwas weiter und fordert wenigstens sinnvolle und verträgliche Lösungen für die geplanten Ausfahrten an der Ober- und Geltenwilerstrasse. Hier scheint man sich doch bewusst zu sein, wie gross die innerstädtischen Auswirkungen sind. Ein kleiner Lichtblick und ich bin gespannt, wie sich die Partei verhält, wenn die Lösung dann nicht so ausschaut wie sie sich das wünschen.
Die ANtowrt seitens Kanton und Stadt ist wie grossmehrheitlich nichtssagend. Es wird alles irgendwann geprüft, ausgearbeitet, koordiniert und abgestimmt. Nur noch nicht jetzt….
ID 79612
Ein wichtiger Grundsatz ist die selbsterklärende und fehlerverzeihende Strasse. Eine Redimensionierung des Knotens würde diesen Grundsatz verletzen und zu einem erhöhten Unfallpotential führen.
Es gibt „fehlerverzeiende Strassen“??? Ok, dann wünsche ich mir aber auch „fehlerverzeiende Fuss- und Velowege“ die das Unfallpotential minimieren. Denn das ist bei der aktuell bekannten Verkehrsführung nicht gegeben. Eine bauliche Trennung von Fuss- und Velowegen (Farbe ist keine Trennung) ist zwingend notwendig! Wird das nicht umgesetzt, dann müssen sich die Plannenden gefallen lassen, das sie widersprüchlich argumentieren und den MIV bevorzugen resp. den Fuss- und Veloverkehr als nicht wichtig genug betrachten.
ID 77287
Hier wird angemerkt, dass der Autobahnanschluss aus dem städtischen Richtplan gekickt wurde. Die Antwort ist zwar rechtlich gesehen korrekt, sie ignoriert aber den Willen der Stadt, die sämtliche Nachteile verkraften muss. Die übergeordneten Interessen, welche das auch immer sind, sind wichtiger als der Wille der städtischen Bevölkerung.
Der Zubringer Güterbahnhof mit Tunnel Liebegg ist im kantonalen Richtplan enthalten. Der kantonale Richtplan ist behördenverbindlich und gilt auch für die städtischen Behörden. Der kantonale Richtplan geht dem kommunalen Richtplan vor. Dieser Mechanismus ist gerade für Projekte von überregionaler Bedeutung wie dem Zubringer Güterbahnhof und dem Tunnel Liebegg wichtig. Damit werden die übergeordneten Interessen gewahrt.
ID 78835
Muss das Restaurant Gartenhaus abgerissen werden? Man weiss es nicht! Ob wir unser blaues Wunder erleben, wenn dann die nächsten Projektphasen kommen und die Arealplanung in Angriff genommen wird? Verstecken sich hier noch weitere „Olmahallen-Überraschungen“, die man uns vorenthält? Überlegt euch bitte: Je weiter die Planung fortschreitet, desto mehr werden wir vor Tatsachen gestellt, die sich nicht mehr korrigieren lassen!
Die Liegenschaft ist nicht direkt von den Bauarbeiten für den Zubringer Güterbahnhof betroffen. In den nächsten Projektphasen wird entsprechend geprüft und optimiert welche Gebäude definitiv abzubrechen sind. Ob das Gebäude bestehen bleibt, klärt sich mit der späteren Arealplanung.
ID78834
Die Verträglichkeit bezüglich Ortsbild- und Denkmalschutz ist Gegenstand aktueller Prüfungen und Untersuchungen mit der kantonalen Denkmalpflege und dem Bundesamt für Kultur (BAK). Auf Anraten des BAK wird zusätzlich ein Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt. In der Interessenabwägung wird das Gutachten berücksichtigt
Es fehlen also noch etliche Gutachten diverser Stellen! Wir dürfen gespannt sein, wie diese Gutachten ausfallen und wann sie kommuniziert werden. Die Antwort aber lässt tief blicken. Die Interessen von Stadt und Kanton (also die Interessen einiger Blechkarossenfetischisten) werden indirekt höher gewichtet als die ausstehenden Gutachten.
ID 78717
Es ist korrekt, dass gemäss aktueller Verkehrsmodelle die Anzahl Fahrzeuge auf der St.Leonhard-Brücke abnehmen werden. Die Brückenverbreiterung ist aufgrund des neuen vierarmigen Einspurbereichs im Anschluss St. LeonhardStrasse dennoch notwendig. Nur so kann der Knoten St.Leonhard den Verkehr effizient bewältigen
Mmmmh, also erstens nimmt der Verkehr auf der St.Leonhardbrück bereits heute stetig ab und andererseits werden meine Befürchtungen bestätigt. Weniger Verkehr und trotzdem wird ein Ausbau von Fahrspuren notwendig. Das widerspricht sämtlichen Bemühungen von Bund, Kantonen und Stadt, sorgsam mit dem Platz umzugehen. Dass gleichzeitig auch noch ÖV-Spuren auf der Brücke wegfallen schlägt eigentlich den Fass aus dem Boden. Es interessiert hier einzig und allein der MIV. Fussgänger und Velfahrer werden gemeinsam an den Rand gedrängt und der ÖV muss ebenfalls massiv zurückstecken. Soll mir noch jemand sagen, dass hier vorausschauend geplant wird!!!
PS: böse Zungen behaupten, dass die Verbreiterung der St.Leonhardstrasse nur notwendig ist, damit der Kurvenradius für 40T LKW eingehalten werden kann. Also für Fahrzeuge, die eigentlich in einer Innenstadt nichts verloren haben. Was für ein Blödsinn wenn das stimmt.
ID 78861
Im städtischen Gebiet sind die Platzverhältnisse begrenzt. Deshalb ist es nicht überall möglich, separate Spuren für den Fussverkehr, Velos sowie weitere Fahrzeuge zu führen. Die Mischverkehrsflächen werden in der weiteren Planung und Projektierung nochmals überprüft.
Alles klar? Die Platzverhältnisse sind begrenzt. Bluten müssen aber nur Fussgänger, Velofahrer und der ÖV, aber nicht der MIV! Siehe ID 78717
ID 80099
Hier geht es um die Frage, was oberirdisch über dem Güterbahnhofanschluss in Zukunft machbar ist. Auch dieser Punkt wird mehrfach angesprochen. Die Antwort ist klar und unmissverständlich. Unmittelbar über dem Kreisel und den Anschlüssen wird in Zukunft bis auf einen Geh- oder Veloweg nichts möglich sein! Das auf dem grössten Entwicklungsgebiet mitten in der City!!! Bürgerliche warum wehrt ihr euch nicht?
Bereits in der Testplanung wurde berücksichtigt, dass die unterirdischen Bauten in regelmässigen Abständen saniert werden müssen. Deshalb werden in diesem Bereich schnellwachsende Bepflanzungen vorgeschlagen. Die Anschlussäste befinden sich mehrheitlich im Bereich Güterbahnhofstrasse. Sie sind für die Erschliessung des Güterbahnhofareals weiterhin notwendig. Die Bepflanzung auf dem Areal ist im Zuge der weiteren Planungen zur Bebauung des Areals zu planen.
Abdichtungen von Tunnelbauten, die nicht saniert werden müssen, sind technisch nicht möglich
ID 79987
Jetzt kommt ein sehr spannendes Thema. Der Anschluss an die Oberstrasse und die Auswirkungen auf das Logitikzentrum der Post. Wie man anhand des Fotos erkennen kann, fehlt da definitiv der Platz für eine Autobahn EIn- und Ausfahrt. Die Post muss zurückweichen!
Stadt und Kanton äussern sich zu dieser Situation folgendermassen:
Für das Logistikzentrum wurden alternative Erschliessungsmöglichkeiten geprüft. Zusammen mit der Post, den SBB und der Stadt hat der Kanton die bestmögliche Lösung definiert. Die zukünftig geplante Erschliessung des Logistikzentrums stellt gegenüber der heutigen Situation keine Verschlechterung für den Fuss- und Veloverkehr dar
Man hat also erkannt, dass es hier eine andere Lösung braucht. Wäre da nur nicht die Frage ID 75946
Wir haben heute eine funktionierende Situation mit der Anlieferung/Zufahrt und einen gültigen Baurechtsvertrag bis. Die Baurechtsgeberin ist bereit, den bestehenden Baurechtsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt langfristig zu
verlängern. Aufgrund des Projektes seitens ASTRA können die Vorhaben der Post nicht umgesetzt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir mit den Projekten nicht bis 2025 warten können und die Anlieferungssituation für einen funktionierenden Betrieb von Logistik-Services umgehend geklärt werden muss. Falls das Projekt gemäss Plänen umgesetzt wird, muss die Anlieferung nach Westen verschoben werden, was eine neue Ausgangslage für das ganze Objekt nach sich zieht.
Dies bedingt, dass die Flächen bei der heutigen Anlieferung kompensiert werden müssen. Gleichzeitig müssen die anfallenden Kosten für die Verlegung der Anlieferung/Zufahrt durch das Projekt getragen werden. Die Zufahrt auf das Areal (bestehende Anlieferung) mit Lieferwagen ist auch nach Umsetzung des Projektes gewährleistet. Projekte Post (Kostengenauigkeit +30%):
–Dringende Sanierungsmassnahmen, Kosten in Höhe von MCHF 3.5
–Integration Zustellung bis spätestens 2025 (Machbarkeit wurde erstellt), Kosten in Höhe von MCHF 4.0
–Umsetzung E-Mobilität, Kosten in Höhe von MCHF 2.5
Wir gehen davon aus, dass die Machbarkeit der neuen Erschliessung (Zufahrt) und die daraus resultierenden Anpassungen des Objektes durch den Kanton oder ASTRA finanziert werden.
Abschliessend möchten wir noch erwähnen, dass der jetzige Standort über einen Gleisanschluss verfügt und dadurch täglich 21 LKW-Fahrten auf den Strassen wegfallen.
Projekt Erweiterung für die Zustellung, Stufe Machbarkeit:
-Umbau- Umnutzung der bestehenden Halle (Schenkelbau Westen) und Erweiterungsbau (Halle kalt) bis
Parzellengrenze SBB. Die Anlieferungssituation wurde nicht berücksichtigt.
-Zu- und Wegfahrt ab Erweiterungsbau für E-Roller und PW (Beladen in Halle) mit zusätzlicher Ausfahrt via SBB-Parzelle
(nicht geklärt)
Da ist eigentlich noch gar nichts klar! Die Post beziffert alleine ihren „Schaden“ auf 10 Millionen CHF wenn der Anschluss kommt. Wer das bezahlt und wie die Post während der Bauphasen den Betrieb aufrecht erhalten kann steht in den Sternen.
Und das sind defintiv nicht die einzigen Auswirkungen. Da kommen ganz viele Punkte noch dazu, die bis heute nicht geklärt oder gar bekannt sind. Die Kosten, die alleine die Stadt zu tragen hat werden wohl irgendwo im 2 stelligen Millionebereich zu liegen kommen. Ich will das Wort Zentrumslasten (hier insbesondere auch für den Kanton AR) gar nicht erst in den Mund nehmen.
ID 80205
Hier wird die Idee aufgeworfen, den Anschluss in der Liebegg um 250m in Richtung Lustmühle zu verschieben. Interessant ist die Antwort von Stadt und Kanton:
Die vorgeschlagene Verschiebung wäre nicht verhältnismässig. Dadurch würden erhebliche Mehrkosten generiert sowie die Benützung des Tunnels aus dem Quartier Riethüsli unattraktiver gemacht, was wiederum zu einer stärkeren Belastung der Teufener Strasse führen würde.
Stadt und Kanton gehen in der Schlussfolgerung also davon aus, dass Anwohnende des Quartiers Riethüsli nicht direkt in die Stadt fahren, sondern zuerst in Richtung Lustmühle fahren um dort in den Liebeggtunnel zu fahren. Dazu folgende Überlegung:
Dieser Weg ist für einen Grossteil der Anwohner deutlich weiter und er ist nur für diejenigen interessant, die nach Zürich müssen. Alle anderen werden wohl weiterhin die Teufenerstrasse nutzen. Diese Antwort ist übrigens im Verkehrsmodell nicht berücksichtig. Zudem scheint man in unseren Tiefbauämtern die Autofahrer nicht zu verstehen.
So, das reicht jetzt erstmal.
Viel Spass beim Nachdenken!