Himmel über St.Gallen

Lastenausgleich – Erste Vorschläge

Das Abstimmungswochenende hat gezeigt. Solidarität wird im Kanton St.Gallen klein geschrieben. Das muss ich als Städter und Stadtparlamentarier akzeptieren.
Ich muss mir aber auch Gedanken machen, wie ich damit umgehe. Es ist aber ein bisschen anders als es von der SVP verkauft wurde. Wenn ich in der Stadt konsequent auf Sparen setze (was unbestritten auch notwendig ist), dann betrifft das den Lastenausgleich herzlich wenig. Den allergrössten Teil kann ich nämlich gar nicht beeinflussen, selbst wenn ich das möchte.

Nach dem Resultat besteht jetzt aber die Gefahr, dass es zu kindischen Trotzreaktionen kommt. Ich habe mich bereits selber erwischt, wie ich in Gedanken den Landgemeinden das Resultat zurückzahlen könnte. Bislang sind es nur Gedanken. (Oder unterbewusst vielleicht schon nicht mehr?)

Was wir in der Stadt aber nebst Sparen definitiv tun sollten ist, die Kosten die wir als Zentrum tragen, konsequent weiterzugeben und soweit rechtlich möglich, zu verrechnen.

Ein erstes Opfer könnte bereits der Zirkus Knie sein. Weshalb soll die Stadt am Spelterini Rücksicht auf den Rapperswiler Zirkus nehmen? Wieso sollten wir dem Zirkus Platz machen und an diversen STandtorten und Abstellplätzen Installationen zur Verfügung stellen, wenn dann rund die Hälfte der Vorstellungen von auswärtigen Raiffeisenbanken gebucht werden? Und ja, solche Gedanken werden in Zukunft eine Rolle spielen, ganz sicher.

Aber um etwas weniger kindische zu sein habe ich auch einen direkten ersten Vorschlag für die Stadt. Der könnte sogar einiges an Einsparungen für die Stadt bringen.

Dazu nehme ich die Antwort der Kantonsregierung auf eine Motion im Kantonsparlament zum Thema Strassenbau:
42.25.06 Übernahme der Gesamtverantwortung für sämtliche Kantonsstrassen durch den Kanton St.Gallen

Für bauliche Massnahmen auf Kantonsstrassen im Gebiet der Stadt St.Gallen wird seit dem Jahr 2016 die Vereinbarung zwischen dem Baudepartement des Kantons St.Gallen (seit 1.Oktober 2021 Bau-und Umweltdepartement) und der Direktion Bau und Planung der Stadt St.Gallen über die Verfahrensregelung für den Bau von Kantonsstrassen auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen vom 4.Mai 2016 angewendet. Gemäss dieser Vereinbarung nimmt das Tiefbauamt der Stadt St.Gallen für Bauvorhaben an Kantonsstrassen auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen die Rolle des Projektverfassers und der örtlichen Bauleitung wahr und koordiniert dabei auch die Interessen der städtischen Ämter. Die stadtinternen Beziehungen und das vorhandene Verständnis für die kantonalen Prozesse ermöglichen eine effiziente Projektentwicklung. Das kantonale Tiefbauamt betreut die Projektierungs arbeit des städtischen Tiefbauamtes –gleich wie es dies in den übrigen Gemeinden des Kantons mit beauftragten externen Ingenieurbüros tut –und nimmt regelmässig an Projektsitzungen teil.

Macht ja eigentlich Sinn, aber

Die Umsetzung der Anliegen der Motionärinerfordert gemäss obigen Ausführungen keine Änderung des StrG. Sie könnten durch Auflösung der bestehenden Vereinbarung zwischen dem kantonalen Bau-und Umweltdepartement und der Direktion Bau und Planung der Stadt St.Gallen erreicht werden. Die Auflösung dieser Vereinbarung hätte allerdings zur Folge, dass ein pragmatisches und effizientes Zusammenarbeitssystem aufgegeben würde. Das Wegfallen der stadtinternen Koordination, das Generieren von neuen Schnittstellen und der Verlust von vorhandenem Wissen würden zu einem erheblichen Mehraufwand zulasten des kantonalen Tiefbauamtes führen. Zurzeit sind rund 50 Kantonsstrassenprojekte auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen in Arbeit. Die alleinige Bewältigung dieses Arbeitsvolumens durch das kantonale Tiefbauamt hätte dort gemäss ersten Einschätzungen einen zusätzlichen Stellenbedarf von drei Projektleitenden zur Folge und wäre damit keineswegs – wie in der Motion ausgeführt – ohne die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel möglich

Ich schlage deshalb vor, dass die Stadt auf eine Auflösung dieser Vereinbarung hinarbeitet. Die Mitarbeitenden insbesondere des Tiefbauamtes der Stadt sollen sich auf die rein städtischen Projekte konzentrieren können.
Der Kanton soll sich selber organisieren. Gut möglich, dass so auch eine Reduktion der Stellenprozent auf städtischer Ebene möglich wird. (PS: selbst wenn der Kanton die Stadt dafür entschädigt. Das Personal ist städtisch und das TBA wird kaum mit den selben Stundenansätzen arbeiten wie dies externe Planungsbüros für die Gemeinden tun)

Weiter muss sich die Stadt Gedanken machen, ob sie sich weiterhin Postautos und Haltestellen in der Stadt lesiten möchte. Schliesslich haben wir einen „eigenen“ ÖV, der die Stadt flächendeckend bedient. Wieso also noch Postautos in die Stadt fahren lassen und die Haltestellen bezahlen? Postautos könnten an der Stadtgrenze anhalten und die Fahrgäste auf die VBSG umsteigen.
Insbesondere bei den auswärtigen Schülern, die die Oberstufe oder auch die Kantonsschule besuchen könnte die Stadt so ein Stück weit für eine Kostengerechtigkeit sorgen.

Ich würde es auch sehr begrüssen, wenn Parkplatzgebühren rund um OFFA und OLMA verdoppelt würden. Denn kein Städter kommt auf die Idee, während dieser Zeit sein Auto zu nutzen. Gleichzeitig könnten auch die Parkbussen verursachergerecht massiv erhöht werden.

Und um noch einen Ticken kindischer zu werden. Wie wäre es, wenn unsere Stadträte bei Sozialhilfebezügern an der Haustüre klingeln um sie zum Wegzug aus der Stadt zu bewegen, es soll sehr steurgünstige Gemeinden im Kanton geben, die sehr gerne Menschen aufnehmen, die Leben in das Dorf bringen…?

Ok, ich muss Schluss machen. Sonst artet das noch aus. Aber wenn ich diese Woche nach Walenstadt muss kaufe ich mir meine Verpflegung am Vormittag in der Stadt St.Gallen. Der Beck vor Ort ist zwar saugut, aber eben, er ist in Walenstadt…. Kindsköpfig kann ich auch

Eine Antwort zu “Lastenausgleich – Erste Vorschläge”

  1. Vielleicht braucht es diese „kindischen Trotzreaktionen“ ja, um den Gegnern einmal zu zeigen, worum es tatsächlich geht. Mir kamen ähnliche Ideen in den Sinn…

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