Mitwirkung Stadt vs. Kanton

Heute wurde ein (eigentlich zwei) neues Mitwirkungsverfahren gestartet, dass sowohl den Kanton (Kantonsstrasse Nr. 4, St.Gallen: Erschliessung Liebegg – B01.1.004.026) als auch die Stadt (Erschliessung Liebegg: Gemeindestrassenprojekt) betrifft. Es geht um die Erschliessung von zwei neuen Mehrfamilienhäusern.

Sowohl Kanton wie die Stadt sind gesetzlich verpflichtet, für eine geeignete Mitwirkung Gemäss kantonalem Strassengesetz (sGS 732.1; StrG Art. 33bis Abs. 2) zu sorgen.

Was auffällt, die Unterlagen die für die Mitwirkung zur Verfügung stehen sind nicht die selben beim Kanton wie die bei der Stadt. Während die Stadt 2 Dokumente (Technischer Bericht, Pläne) zur Verfügung stehen, sind es beim Kanton gleich deren 9 Dokumente. Auf den ersten Blick hat die Stadt die einzelnen Pläne zu einem einzigen Dokument zusammengefasst, während sie beim Kanton jeweils in einer einzelne Datei festgehalten sind. Die restlichen Informationen muss ich jetzt relativ mühsam untereinander vergleichen…

Nun frage ich mich, erhalte ich bei der Stadt alle notwendigen Informationen? Muss ich beim Kanton querlesen? Muss ich mich durch beide Mitwirkungsverfahren quälen und schauen wo was steht und wo was nicht steht? Warum kann die Stadt nicht einfach die identischen Unterlagen für dieses Mitwirkungsverfahren zur Verfügung stellen wie der Kanton?

Inhaltlich geht es um eine Erschliessung Liebegg. Allerdings hat das Vorhaben nichts mit der Engpassbeseitigung zu tun. Es geht um zwei neue Mehrfamilienhäuser auf der linken Seite der Teufenerstrasse (stadtauswärts) mit Überquerung der Geleise der Appenzellbahn.

Inhaltlich kann ich noch nichts sagen, ich muss mir zuerst auf beiden Seiten einen Überblick verschaffen