Neues Verkehrsregime Innenstadt

Wie mans macht macht mans falsch

Es war der 4. November 2021 an dem die Stadt St.Gallen das geplante Verkehrsregime im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Umsetzung eines einheitlichen Verkehrsregimes in der gesamten Altstadt vorgestellt hat. Gleichzeitig stratet auch ein E-Partizipationsverfahren

Nun hat die Vernehmlassung über die digitale Partizipationsplattform begonnen. Die Bevölkerung kann bis am 31. Dezember 2021 ihre Meinung zum Vorhaben einbringen.

Medienmitteilung Stadt St.Gallen

Am 4. Juli veröffentlichte die Stadt eine Medienmitteilung zum aktuellen Stand:

Die Stadt St.Gallen strebte eine Vereinheitlichung der verschiedenen Verkehrsregime in der Altstadt an. Im Mitwirkungsverfahren mittels E-Partizipation zeigte sich, dass eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden gegen ein einheitliches Verkehrsregime ist. Aufgrund dessen soll die gegenwärtige Lösung teils beibehalten werden.

Medienmitteilung Stadt St.Gallen

Am 12. Dezember 2022 kam der Stadtrat dann zu folgendem Schluss:

Durch ein Mitwirkungsverfahren zu dieser Thematik kam er zum Entschluss, dass eine ganzheitliche Gleichbehandlung der einzelnen Stadtteile aufgrund ungleicher Verhältnisse wie zum Beispiel in der Fussgängerfrequenz oder der Anzahl Parkplätze nicht zweckmässig wäre.

Medienmitteilung Stadt St.Gallen

Und jetzt, nach Anhörungen, Mitwirkungen, Anpassungen usw. kommt die nördliche Altstadt mit einem Rekurs (was absolut legitim ist). „Wer jetzt die Argumente der nördlichen Altstadt liest, der fragt sicher sicher, aber genau das was jetzt kritisiert wird, das wollte doch die Stadt…“

Quelle: St.Galler Tagblatt


Man darf sich aber die Frage stellen, was denn genau so alles passiert ist, wer sich wo wie beteiligt und eingebracht hat und wer nicht mitgespielt hat. Zu den Argumenten bezgl. der Gewerblerinnen und Gewerbler aus der nördlichen Altstadt nur soviel:

Es gibt Ausnahmebewilligungen für:

  • Betreuungsdienste
  • Handwerksbetriebe
  • Catering
  • Anwohnende

Aber das sind halt Fakten und die sind in aller Regel nicht so sexy.

Seis drum. Es dauert jetzt halt wieder etwas länger, kostet Geld und viele machen die Faust im Sack,
Aber auf eins ist bei unserem Stadtrat Verlass. Er ist sehr sehr nett und verständnisvoll und versucht es allen recht zu machen, so wie auch ganz aktuell beim Marktplatz….

Zu den Eingaben betreffend Grösse und Lage des Marktpavillons und zur generellen Ausgestaltung und Anordnung des ständigen und temporären Marktes hat der Stadtrat im Herbst 2022 Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurde geklärt, inwieweit auf die im Mitwirkungsverfahren vorgebrachten Anliegen eingegangen werden kann, ohne Inhalt und Aussagen der Vorlage, der das Stimmvolk im September 2020 deutlich zugestimmt hat, zu verletzen. Das externe Rechtsgutachten hält fest, dass Projektanpassungen bei den Bauten und beim Betrieb des ständigen und temporären Marktes im Ermessen des Stadtrates liegen.

und trotzdem….

In einem nächsten Schritt werden die offenen Fragen rund um die Bauten und den Betrieb des ständigen und temporären Marktes geklärt. Der Stadtrat nimmt das Anliegen einer Einheit der Märkte auf und lässt die Anordnung von Pavillon und mobilen Marktständen nochmals in Varianten prüfen. Im Frühjahr 2023 will er darüber entscheiden.

Medienmitteilung Stadt St.Gallen