Ruckhalde-News

Wie man den heute publizierten Handänderungen in der Stadt St.Gallen enthemne kann, geht das Grundstück des alten Bahntrassee an der Ruckhalde von den Appenzellerbahnen an eine Immobilienfirma aus Wallisellen. Wenn ich die Ausschreibung richtig interpretiere, handelt es sich wohl um einen Tausch

Quelle: Handänderungen der Stadt St.Gallen
Quelle: Stadtplan der Stadt St.Gallen

Ich bin gespannt, wie es da weitergeht. Im März dieses Jahres hiess es noch, die Appenzellerbahnen verkaufen das Land an die Stadt:

Das Bahntrassee selber und eine von zwei Parzellen darüber gehören den Appenzeller Bahnen. Sie verkaufen das Land der Stadt, sobald die Umzonung unter Dach ist.

Quelle: St.Galler Tagblatt vom 26.3.2019

Update vom 5.8.2019

Mittlerweile haben die Appenzellerbahnen via Twitter geantwortet. Es handelt sich anscheinend um eine Fehlinterpretation. Wobei ich sagen muss, dass die publizierte Handänderung keinerlei Informationen beinhaltet, dass die Stadt hier Eigentümer der aufgeführten Liegenschaften ist

Die notwendigen Informationen dazu sind im Sachgeschäft Zonenplanänderungen vom 21.1.2019 ersichtlich.

Hier ein Auszug mit den relevanten Details:

Die Politische Gemeinde St.Gallen ist Eigentümerin der beiden grossflächigen und unbebauten Grundstücke Nrn. W1974 und W1783 nördlich der ehemaligen Zahnradstrecke. Zusammen weisen die beiden Parzellen eine Gesamtfläche von rund 30‘000 m2 auf. Die beiden Grundstücke sind grösstenteils der dreigeschossigen Wohnzone W3 zugewiesen. Lediglich ein Teilbereich des Grundstücks Nr. W1783 im oberen Abschnitt des Ruckhaldenwegs ist der Grünzone F (Freihaltung) zugeordnet. Der unbebaute Bereich südlich der ehemaligen Zahnradstrecke weist eine Fläche von ungefähr 15‘000 m2 auf und steht im Eigentum der Appenzeller Bahnen (Grundstück Nr. W0394) resp. einer privaten Immobiliengesellschaft (Grundstück Nr. W1036). Die beiden Grundstücke sind gegenwärtig, wie im Übrigen auch die ehemalige Zahnradstrecke (Grundstück Nr. W1975), der Zone «übriges Gemeindegebiet» zugewiesen und können nicht bebaut werden.

Mit den Appenzeller Bahnen konnte vertraglich vereinbart werden, dass die Grundstücke Nrn. W0394 und W1975 im Falle einer Einzonung in das Eigentum der Politischen Gemeinde übergehen. Mit der Eigentümerin des Grundstücks Nr. W1036 wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach sich diese verpflichtet, im Falle einer Einzonung an einer Arealentwicklung mitzuwirken. Somit hat die Politische Gemeinde St.Gallen die Möglichkeit, an dieser Hanglage eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Vorzeigesiedlung zu realisieren und das Vorgehen und die Ergebnisse entsprechend zu steuern

Grundstück W-394

Grundstück W-1975