Spanner-Stadt!

Es beginnt ganz harmlos. Die Stadt wurde verknurrt, ein Reglement für die Benützung von Sportanlagen zu erstellen. 90 Jahre lang hat es ohne funktioniert, allerdings war es nie wirklich rechtens. Soweit ist das ja ganz ok. Man will ja, dass man mit Reglementen auf der sicheren Seite steht und juristisch nichts zu befürchten hat.

In der Medienmitteilung zum neuen „Erlass eines Reglements über die Nutzung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen“ heisst es dann auch:

Für die Bevölkerung ergeben sich keine Änderungen

Medienmitteilung der Stadt St.Gallen

In Bezug auf die Nutzungsgebühren von Sportanlagen mag das sogar zutreffen. Aber die dicke Post kommt weiter hinten. Denn es ändert sich doch einiges.

Ein Artikel hat mich fast vom Stuhl gehauen! Der Artikel 12 erlaubt öffentlichen Bädern Unterwassüberwachungskameras zu installieren!

Unterwasserkameras, mit denen laufend Aufnahmen aus dem Unterwasserbereich auf die Monitore
des Anlagepersonals übermittelt werden, erhöhen die Sicherheit der Badegäste

Erlass eines Reglements über die Nutzung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen

Nicht euer Ernst! Ausgerechnet in Schwimmbädern. Ein Ort an dem sich gerne auch Menschen aufhalten, deren erstes Interesse nicht zwingend dem Leistungssport gilt!? Und so etwas aus dem Bildungsdepartement!? Will sich die Stadt und ihre Mitarbeiter der Spannerei verdächtig machen?
Aber es geht noch weiter:

Die Bestimmung von Abs. 1 ermöglicht es, dass künftig in den Sportanlagen, insbesondere in den
Schwimmbädern, Videoüberwachungsanlagen ohne spezifische Bewilligung installiert werden können
.
Dabei gelten zwei strenge Voraussetzungen. Erstens dürfen die entsprechenden Systeme keine
Daten speichern. Zweitens muss das System unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit der Badegäste
dienen. Nicht erfüllt wäre dieses Kriterium – im Gegensatz zur oben erwähnten Unterwasserkamera –
beispielsweise bei einem Videoüberwachungssystem, welches den Kassabereich einer Sport- oder
Freizeitanlage überwacht.

Erlass eines Reglements über die Nutzung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen

Das heisst nichts Anderes, als dass im Schwimmbecken problemlos Kameras installiert werden dürfen, während es im Kassenbereich eine Bewilligung benötigt. Es benötigt also keine Bewilligung um den Besuchern beim Schwimmen zuzuschauen, aber im Eingangsbereich oder beim Veloständer schon? Ich bin mir sicher, dass das niemand versteht!
Mit dem genau gleichen Argument liessen sich übrigens auch Videokameras in der Sauna (Kreislaufkollaps, Herzinfarkte) oder in den Umkleidekabinen (Rutschgefahr mit bösen Folgen) installieren…..

Diese Lösung wird den Anforderungen des Datenschutzes gerecht. Für Systeme, die keine Daten
speichern und ausschliesslich die Erhöhung der Sicherheit der Badegäste zum Ziel haben, werden
weniger hohe Anforderungen gestellt. Falls Videoüberwachungssysteme aus anderen Gründen
eingeführt werden sollen, gelten die erhöhten Anforderungen
, die auch bei Anlagen auf dem öffentlichen Grund zur Anwendung gelangen.

Soso, der Datenschutz erlaubt dies. Aber Hallo!? Hier geht es nicht um das Modewort Datenschutz! Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte aller Gäste! Oder ist es dasselbe, wenn auf dem Parkplatz vor dem Schwimmbad euer Autokennzeichen, oder im Schwimmbad eure Anatomie erfasst wird? Ich denke nicht. Im vorliegenden Fall benötigt ersteres eine Bewilligung, letzteres nicht.

Gut dass wir diessen saudämlichen Artikel gesehen haben. Er wird definitiv noch zu reden geben. Ich selber werde ihn auf keinen Fall akzeptieren und ich bin ganz sicher nicht alleine!

Aber was mich echt bestürtzt ist, dass es dieser Artikel überhaupt bis in diese Vorlage geschafft hat. Das hätte nie und nimmer passieren dürfen.