St.Georgenstrasse – Was macht das Tiefbauamt?
Diese Woche hat das Tiefbauamt der Stadt zwei Ausschreibungen veröffentlicht, die die St.Georgenstrasse betreffen. Es geht um zwei Abschnitte:
- St.Georgen-Strasse; Wiesenstrasse bis Bubenbergweg
- St.Georgen-Strasse; Haus Nr. 106 bis Etzelbündstrasse
Wie so oft bei Ausschreibungen ist es nicht ganz so einfach, herauszufinden, was genau da geplant ist. Entweder man hat einen Login bei Simap, der Ausschreibungsplattform, oder man muss direkt nachfragen. Ich habe letzteres getan.
Der Grund ist, die St.Georgenstrasse ist eine Tempo30 Zone (keine Tempo 30 Strecke!). Sowohl die Liegenschaften- und Baukomission sowie auch das Stadtparlament hat das Tiefbauamt mehrfach dazu angehalten, bei Strassensanierungen die geltenden Konzepte und Strategien zu berücksichtigen. Es ist für mich deshalb klar, dass ich hier wissen will, ob das der Fall ist.
Diese Sanierung wurde im Februar 2018 aufgegleist und im Stadtparlament verabschiedet (PDF).
Als erstes ist mir aufgefallen, dass in der Ausschreibung „St.Georgen-Strasse; Wiesenstrasse bis Bubenbergweg“ die Rede von „Beton für Bushaltestelle: m2 150“ ist. Es geht da um die Bushaltestelle bei der Endstation Mühleggbahn. Die Luftaufnahme aus dem Stadtplan (Jahr 2021) zeigt, dass die südliche Haltestelle bereits betoniert ist. Das wirft die Frage auf, ob nur die südliche Haltestelle betoniert wird oder allenfalls beide Haltestellen.
Weiter bin ich irritiert über die Strassenbreite von 6.50 Meter. Wenn man sich die Vorgaben/Normen des VSS (Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) anschaut, dann sehen diese Bei Tempo 30 folgende Strassenbreiten vor (Quelle: Begegnungsfälle und Fahrbahnbreiten, Fussverkehr Schweiz, PDF):
Wenn die St.Georgenstrasse also 6.50 breit ist, dann geht das Tiefbauamt folglich davon aus, dass sich 2 Lastwagen in regelmässigen Abständen kreuzen. Wie oft das dort der Fall ist und ob das der Normalfall sein soll, wage ich zu bezweifeln.
Zusammenfassend: Das Tiefbauamt „verschenkt“ mit einer Strassenbreite von 6.50m Strassenfläche, die sie gemäss „711.3 Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung“ eigentlich während 10 Jahren reduzieren müsste:
Es gibt noch weitere unschöne Punkte in den beiden Ausschreibungen. Die kann und will ich aber, Stand heute, nicht einbringen. Sonst bekomme ich eins auf den Deckel, weil mir die Antworten des Tiefbauamtes im Rahmen meiner Komissionstätigkeit in der Liegenschaften- und Baukomission zugestellt wurden.
Die bereits erwähnten Punkte sind öffentlich und für alle einsehbar, weshalb ich da kein schlechtes Gewissen haben muss.
Mein Fazit:
Wir müssen dem Tiefbauamt ganz genau auf die Finger schauen! Einerseits weil es dazu tendiert alles 1:1 zu sanieren ohne sich um die gültigen Reglement und Konzepte zu kümmern (das hat zwar gebessert aber ist noch immer nicht Standart) und andererseits wegen der Kosten. Nicht immer sind ökologische Aufwertungen teurer als 1:1 Sanierungen und hier erwarte ich deutlich mehr Engagement!
Spannend dazu ist übrigens auch die Vorgeschichte zu Tempo 30 auf dem besagten Abschnitt
und wer wissen will, wie viele Fahrzeuge denn täglich auf der St.Georgenstrasse verkehren, die Stadt hat die Verkehrszählungen mittlerweile sehr schön und anschaulich aufgearbeitet!
Die Strassenbreite wurde wahrscheinlich aufgrund der Busse gewählt (welche wohl gleich breit sind wie ein Lastwagen).