Stinklangweilig im Kantonsrat
Auf diese Idee muss man kommen, liest man sich die neuen Geschäfte resp. Vorstösse, die neu eingereicht wurden.
Man kann zu Weihnachten und Weihnachtsliedern stehen wie man will. Wenn aber im Kantonsrat gleich DREI neue Vorstösse eingereicht werden, die alle auf das Selbe abzielen, dann muss man sich schon fragen, ob die Räte zu viel Zeit haben:
- 51.19.117 Weihnachtslieder von der Adventsfeier gestrichen – Traditionen erhalten
- 61.19.44 Verbannung von Adventsliedern im Schulhaus Matt in Wil – wohin wird uns das führen?
- 42.19.38 Weihnachtsfeiern gehören zu unserem christlich-kulturellen Erbe
Eingereicht wurden die Vorstösse 42.19.38 und 61.19.44 am 26.11.2019 aufgrund eines Berichtes in 20min!!! Der Dritte 51.19.117 kam am 27.11 also ein Tag nach dem bereits 2 eingereicht wurden.
Man könnte ja auch warten bis klar ist, was genau die Gründe waren anstatt auf der Empörungswelle von 20min mitzureiten und dann , falls überhaupt notwendig, gemeinsam einen Vorstoss starten.
Aus meiner Sicht eine völlig unnötige und dümmliche Hau-Ruck-Aktionen aus einer Situation heraus.
„Man kann zu Weihnachten und Weihnachtsliedern stehen wie man will.“
Genau das wollen diese Vorstösse verhindern.
Ich lasse mir aber nicht vorschreiben, was ich zu denken resp. zu singen habe.
Ich erinnere da gerne an unsere Bundesverfassung Art 15 Absatz 4:
„Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.“
Die Vorstösse sind deshalb fehl am Platz und sind in der Summe reine Beschäftigungstherapie. 1 Vorstoss dazu kann ich zur Klärung der offenen Fragen ja noch akzeptieren
„So sollen z. B. bei christlich geprägten Unterrichtsinhalten wie die Weihnachtsvorbereitung keine Sonderreglungen für andersgläubige Schülerinnen und Schüler gelten…“
https://tinyurl.com/SGVolksschuleUnterricht
oder
VSG Art. 3 Abs. 1
Jetzt können sich die Juristen streiten, ob das Volksschulgesetz über der Verfassung steht 😉