Überwachung der Webergasse

Ich bin im St. Galler Tagblatt auf eine interessante Geschichte gestossen. Es geht mir nicht um den unbequemen Mieter, sondern um die grundsätzliche Frage, ob Videoüberwachungen in und um Restaurants nicht zu weit gehen.
Wie man dem Artikel entnehmen kann, befindet sich an der Webergasse das Restaurant Kalkan. Zur Webergasse hin wurde an der Hausfassade eine Überwachungskamera installiert. Als Grund wurden vermehrte Vandalenakte und Einbrüche angegeben. Ebenfalls als Rechtfertigungsgrund herangezogen wurden wertvolle Hinweise, die beim Mordfall „Webergasse“ anscheinend durch die Kamera geliefert wurden.
Weiter lässt der Artikel und die Kommentare vermuten, dass sich auch im Inneren des Restaurants Kameras befinden könnten, die sowohl Personal als auch Gäste filmen.
Scheinbar wurde unser St. Galler Datenschützer einbezogen, wobei es mir bei seinen Aussagen kalt den Rücken runter läuft.

Dazu vielleicht ein paar Hinweise, was unsere Datenschutzgesetze regeln und was nicht:

  1. Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen
    Ein Hausbesitzer stellt wiederholt Sachbeschädigungen an seinem Haus fest, die durch Passanten begangen werden, und möchte daher die Strasse vor seinem Haus videoüberwachen. Eine solche Videoüberwachung darf jedoch nicht durch den Hausbesitzer selbst durchgeführt werden, da hier die Zuständigkeit bei der Polizei liegt.“

  2. Erläuterungen zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
    „Der Arbeitgeber ist gehalten, die Gesundheit und die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen und zu achten (Art. 328 Obligationenrecht OR, SR 220). Im Zusammenhang mit der Überwachung bedeutet dies, dass Überwachungssysteme, die das Verhalten einer Person überwachen sollen, nicht eingesetzt werden dürfen.“

Nur schon diese beiden Punkte müssten eigentlich unsere Datenschützer veranlassen, Klartext zu reden!
Hinzu kommt, dass zumindest im Gartenrestaurant auch die Gäste gefilmt werden, die sich dort hinsetzen. Ich erwarte, dass diese Überwachung (falls sie widererwarten zulässig ist) von seiten des Restaurantbetreibers klar und deutlich deklariert wird. Ich erlaube mir nämlich, frei entscheiden zu wollen, ob ich mit meiner Begleitung während eine Kaffees oder Biers gefilmt werden möchte. Sprich, ich werde wohl nie mehr Gast in dieser Lokalität sein.

Schade, sowohl das Tagblatt (das den Augenmerk auf den unliebsamen Mieter richtet) als auch der Datenschützer und die Stadtpolizei handeln hier schwach. Ich erwarte, dass hier klar und deutlich kommuniziert wird, was erlaubt ist und was nicht. Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Installation der Kameras widerrechtlich!