Unterschiedliche Vorsorge

Ich habe heute Post vom Amt für Mittelschulen des Kantons St.Gallen erhalten. Darin ein Schreiben über den Umgang mit dem Coronavirus plus entsprechende Verhaltensregelungen:

Darin steht unter „Zum Schutz vor einer Ansteckung gelten die folgenden Hygieneregeln“

Es gibt keine Vorschriften für Rückreisende aus dem Ausland. Gesunde Jugendliche, die sich in den letzten Tagen im Ausland aufgehalten haben, dürfen die Schule besuchen

In den Hochschulen (zumindest FHSG und PHSG) steht dazu folgendes:

Alle Angehörigen der FHS St.Gallen (inkl. Lehrbeauftragte und Gastreferenten), welche sich in den letzten Tagen in einem Risikogebiet gemäss Definition des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgehalten haben, dürfen bis Ablauf von 14 Tagen nach Rückkehr nicht am Lehrbetrieb teilnehmen und die Räumlichkeiten der FHS nicht betreten. Personen mit Symptomen müssen dem FHS-Campus ebenfalls fernbleiben. 

Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben oder Symptome aufweisen, sind mit Bezug auf die Weisung des Kantons St.Gallen von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen
Bei Veranstaltungen mit bekannten Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden diese vor Veranstaltungsbeginn informiert, dass sie bei einem Aufenthalt in den definierten Risikogebieten innerhalb der letzten 14 Tagen gestützt auf die Weisungen des Kantons St.Gallen nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Auch beim Aufreten von Symptomen sind sie von der Veranstaltung ausgeschlossen. Allfällige Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.

Quelle: FHSG St.Gallen

Da fragt man sich, wie und ob der Virus die Unterschiede zwischen Hochschule und Mittelstufe unterscheiden kann….

Ich denke, es wäre angebracht, wenn sich hier das Bildungsdepartement des Kantons für eine einheitliche Regelung entscheiden könnte.

Der Kanton selber schreibt auf seiner Informationsseite zu Veranstaltungen (unter die vermutlich auch Unterricht und Vorträge fallen):

Unter anderem müssen Sie sicherstellen, dass keine Gäste in den vergangenen 14 Tagen in einem «betroffenen Gebiet» gemäss BAG waren (die «betroffenen Gebiete» werden unter bag.admin.ch laufend aktualisiert).

Quelle: Kanton St.Gallen

So stiftet man nur noch mehr Verwirrung

Hier noch ein Beispiel, weshalb unterschiedliche Massnahmen sinnfrei sind

Schulhaus Blumenau, hier gehen Schüler aus der Oberstufe und der Mittelschule gemeinsam Ein- und aus. Für wen gilt was? Gleiches gilt für Dozierende, die auf unterschiedlichen Stufen unterrichten

Hier noch die Antwort aus dem Kanton