Überwachung in St.Gallen – Motion war definitiv richtig

Am 13.9.2022 wurde im Stadtparlament die Motion „SP/JUSO/PFG-Fraktion, Fraktion Grüne/Junge Grüne: Automatische Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum stoppen; Frage der Umwandlung in ein Postulat und Erheblicherklärung“ kontrovers diskutiert. Es gab auch vereinzelt harte Worte. Am Ende wurde die Umwandlung in ein Postulat jedoch knapp abgelehnt und die Motion für erheblich erklärt. Das war wichtig, sehr wichtig!

In der Debatte im Stadtparlament wurde stets die Aufklärung von Straftaten als Begründung für eine Gesichtserkennung genannt. Es wurde argumentiert, dass diese Daten nur dann und unter Beibezug der Staatsanwaltschaft eingesehen werden können. Die Gegener argumentierten anders. Es ging ihnen um den automatisierten Abgleich von biometrischen Daten mit Datenanken und damit um den präventiven Charakter, der weitaus grössere Probleme beim Datenschutz verursacht als die Nutzung der Daten für die Auflärung einer Straftat.

Weshalb greife ich jetzt das Thema wieder auf? Ganz einfach, weil der Kanton St.Gallen erst gerade den 22.22.23 XIV. Nachtrag zum Polizeigesetz veröffentlicht hat. Darin wird zwar die automatisierte biometrische Erfassung nicht direkt erwähnt, es geht aber um das sogenannte „Empirische Gefährdungsprognosen“. Mit Hilfe von Software soll die Einsatzplanung (aufgrund von prognostizierten möglichen Straftaten genannt raumzeitbezogenes «Predictive Policing» ) optimiert und sogenanntes personenbezogenes «Predictive Policing» geregelt werden.

Mir geht es insbesondere um das personenbezogenes «Predictive Policing». Im Nachtrag zum Polizeigesetz steht dazu:

Das personenbezogene «Predictive Policing», d.h. die Speicherung von Personenprofilen in polizeilich geführten Datensammlungen, wodurch eine Datenbank potenzieller Gefährderinnen und Gefährder geführt werden kann, bildet einen wesentlichen Bestandteil solcher Softwarelösungen. Auch diese Befugnisse sollen nicht der Erweiterung der Strafverfolgungsmöglichkeiten dienen, sondern der Vermeidung oder Verhinderung allfälliger Straftaten.

Quelle: 22.22.23 XIV. Nachtrag zum Polizeigesetz

Eigentlich bestätigt dieser Nachtrag meinen Verdacht. Es sollen präventiv Daten gesammelt und in einer Datenbank abgelegt werden um Präventiv vorgehen zu können und nicht wie mehrfach im Stadtparlament behauptet um Straftaten aufzuklären! Das ist hochproblematisch, weil grundsätzlich jeder von uns in einer solchen Datenbank landen kann. Sobald dann ein Verdacht aufkommt, dass irgendwo etwas passieren könnte laufen wir alle Gefahr (ohne dass wir uns irgendwann irgendwas haben zu schulden kommen lassen) als möglicher Treffer aus der Datenbank ausgespuckt zu werden. Es versteht sich ja von selbst, je besser die Datenbank gefüllt ist (ja, auch mit biometrischen Daten!), desto grösser ist die Chance, dass sich darin auch die Profile von potentiellen zukünftigen Straftätern befinden.

In der Stadt geht man von einer anderen Verwendung der gesammelten Daten aus als beim Kanton. Und genau deshalb ist es so wichtig, dass man hier ganz genau hinschaut, was mit mit einer Knappheit von nur gerade 2 Stimmen geschafft haben.