155 Meter Lärm
Der Kanton St.Gallen hat heute wieder zwei Mitwirkungsverfahren in der Stadt St.Galen veröffentlicht. Da geht es einerseits um eine Verbindung für Fussgänger und Velo (Der Kanton hat das mit dem Langsamverkehr noch nicht verstanden) zwischen der Martinsbrugg- und der Zilstrasse und andererseits um eine Lärmschutzmassnahme auf der Fedlistrasse.
Insbesondere die Lärmschutzmassnahme muss man sich mal vor Augen führen! 155 Meter lang und 3.5 Meter hoch! Das ist ein RIESENTEIL, dass da hingestellt werden soll. Warum man da nicht zuerst mit Tempo 30 testet will sich mir nicht erschliessen.
Das zweite Vorhaben werde ich mir noch genauer anschauen. Es ist die Fortsetzung oder besser das Bindeglied zwischen der Kreuzung Martinsbruggstrasse/Tablatstrasse/Schönbüelstrasse und der Kreuzung Zilstrasse/Rorschacherstrasse. Zwei Mitwirkungsverfahren die ich vor kurzem schon mal verbloggt habe.
Ein paar kurze Bemerkungen zu diesen Lärmschutzmassnahmen:
Im technischen Bericht heisst es in Bezug auf die Dringlichkeit:
Aufgrund des digitalen Lärmbelastungskatasters der Stadt St.Gallen gibt es entlang dem
Technischer Bericht, Seite 8
untersuchten Abschnitt weitgehend Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes. Das
Projekt ist nach Art. 17 LSV als dringlich einzustufen.
Besonders bemerkenswert ist dazu das Datum der eigentlichen Erhebung:
In der Stadt St.Gallen hat das städtische Amt für Umwelt und Energie ein
Technischer Bericht, Seite 10
Lärmbelastungskataster erstellt. Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt stützt sich auf die
Daten aus diesen Erhebungen (Erhebungsdatum: 2011, Stand der Daten: Sommer 2016,
Berechnungsmodell: EMPA 95).
Man hat also 6 Jahre gebraucht, bis man gemerkt hat, dass es dirngend ist
Damit ihr die Kosten nicht suchen müsst:
Die Gesamtkosten des Lärmsanierungsvorhabens belaufen sich gemäss
Technischer Bericht, Seite 4
Kostenvoranschlag auf Fr. 1‘531‘600.- (Preisstand Februar 2022)
Und dann gibt es da noch eine Kalkulation des Verkehrs für das Jahr 2036. Das dürfte eigentlich so nicht passieren. Was ebenfalls ein Kopfschütteln ausgelöst hat ist die Annahme, dass der Anteil an lauten Fahrzeugen uf 6% erhöht werden soll. Das sind aus meiner Sicht LKW. Man würde meinen, es ändere sich in den nächsten 14 Jahren (bis 2036) nichts an der Lautstärke der verkehrenden Fahrzeuge. Aber wir sind es uns ja gewohnt, dass im Kanton die allgemeine Meinung herrscht, der Verkehr müsse ausgebaut werden und Regelungen für den Verkehr, die letztlich allen zu Gute kommen, nicht erwünscht sind