Ach du heiliger St.Leonhard
Nun ist es also soweit. Der Kanton St.Gallen will die St.Leonhardbrücke ausbauen. Dazu hat er heute das Plangenehmigungsverfahren veröffentlicht (ab dem 4. Oktober).
Ich muss mich ziemlich zusammenreissen. Denn das Vorhaben strotzt nur so vor Widersprüchen und ist absolut nicht nachvollziehbar.
- Die Velo/Fussgängerpasserelle
- Der Verkehr seit 1990
- Die Prognose „Anschluss Güterbahnhof 2040
- Überbreite Troittoir für Fuss- und Veloverkehr
Diese 5 Punkte habe ich alle schon mehrmals angesprochen. Nun in einer kurzen Zusammenfassung, weshalb eine Verbreiterung zum aktuellen Zeitpunkt einfach nicht legitim ist, resp. ein Tritt in den Alerwertesten der Stadt und der Steuerzahler ist.
Bekanntlich plant die Stadt an der Westseite eine Fuss- und Velopasserelle. Das Projekt ist aber aufgrund von Einsprachen blockiert. Warum also kommt jetzt eine Verbreiterung der Brücke (nach Osten) ins SPiel, wenn doch bereits eine Entlastung geplant ist?
Der Verkehr auf der St.Leonhardbrücke nimmt seit einigen Jahren ab. Hier die Auswertung mit den offiziellen Zahlen der städtischen Verkehrsmessungen:
Dann soll ja bekanntlich der Anschluss Güterbahnhof gegen den Willen des Stadtparlamentes durchgewürgt werden. Das geht dann aber mit der Verbreiterung der Brücke nicht auf. Denn da prognostiziert das Verkehrsmodell einen weiteren Rückgang von über 15%
Und zu guter letzt noch, die Brücke verfügt heute auf beiden Seiten über ein Troittoir, das Fuss- und Veloweg ist. Das führt zu einer äusserst grosszügig bemessenen Breite. AUch darauf hatte ich schon hingewiesen.
Wie gesagt, die Auflage, die St.Leonhardsbrücke zu verbreitern macht so auf jeden Fall keinen Sinn. Und sie trägt auch nicht dazu bei, für Klarheit rund um den Anschluss Güterbahnhof zu sorgen. Im Gegenteil. Die Widersprüche werden immer grösser. Wann stellt sich der Stadtrat endlich auf die Hinterbeine und folgt dem Stadtparlament? Denn so kann man kein Milliardenprojekt planen. Der Schuss geht nach hinten los und verschlingt so absolut unnötig Steuergelder
Dieses Plangenehmigungsverfahren des Kantons ist die Verbreiterung der Brücke für den Veloverkehr. Da das städtische Projekt eine Kantonsstrasse betrifft, legt der Kanton es für die Stadt auf. Im Übersichtsplan (https://publikationen.sg.ch/fileadmin/ekab/files/2023/10/00.117.982/attachments/100_UEbersichtsplan.pdf) ist ersichtlich, welcher Teil des Projekts die Stadt und welcher den Kanton betrifft.
Das ändert nichts daran, dass eine bereits „überbreite“ Brücke verbreitert werden soll. Der städtische Teil ist blockiert und der Verkehr nimmt auf der Brücke ab und soll auch weiterhin abnehmen.
Hinzu kommt noch, dass die Verbreiterung beim Bau der Autobahnausfahrt abrupt endet, weil dort kein Platz für Velo und Fussverkehr mehr vorhanden sein wird.