Der HEV und seine Glaubwürdigkeit

Ich gebe es zu, das gibt eine Äpfel-Birne Geschichte. Sie zeigt aber klar und deutlich auf, dass der Hauseigentümerverband (HEV) ein Glaubwürdigkeitsproblem hat.

Es geht zuerst um den erweiterten Baumschutz in der Stadt St.Gallen. Dass der HEV diesen nicht kampflos schlucken wird war soweit klar. Das hat man im Stadtparlament gesehen, als FDP, SVP und Teile der Mitte erfolgreich das Ratsreferendum ergriffen und eine Volksabstimmung erzwungen haben.

Am 12. März 2023 war es dann soweit. Die Stimmbevölkerung hat mit einer deutlichen Mehrheit den erweiterten Baumschutz angenommen (12’785 Ja-Stimmen zu 6’553 Nein-Stimmen).

Nun ist es so, dass das dem HEV natürlich nicht passt und er sich gemäss Tagblatt dagegen mit einem Rekurs beim Baudepartement wehrt. So weit so gut

EIne ähnliche Geschichte gab es vor ein paar Jahren. Es handelte sich da um eine Inititiative namens „Mobilitätsinitiative“. Das Anliegen im März 2018: man wollte die sogenannte Städteinitiative, die 2010 zum Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung geführt hat, rückgängig machen. An vorderster Front damals mit dabei, der Hauseigentümerverband

Nun gab es im Jahr 2016 noch eine Abstimmung über die Initiative : «Für ein lebendiges Areal Güterbahnhof ohne Autobahnanschluss». Das Initiativbegehren wurde bekanntlich abgelehnt. Der HEV hat das Nein dazu allerdings in ein Ja zum Anschluss Güterbahnhof umgedeutet und wird nicht müde, den Gegnern aufgrund dieser Abstimmung die „Missachtung eines Volksentscheids“ vorzuwerfen.

Nun ist es in der Politik gang und gäbe, dass man sich Entscheide jeweils so zurecht biegt dass sie einem in den Kram passen. Ob das, wie in diesem Fall aber auch glaubwürdig ist, das überlasse ich euch.

Ich frage mich im Moment übrigens gerade:

  • Hat der HEV seinen Mitgliedern eigentlich schon erklärt, dass ihre Klientel über dem Feldlitunnel nie mehr eine Erdsondenheizung installieren kann?
  • Wissen die HEV-Mitglieder, dass sie wegen dem abschlägigen Entscheid des Kantons bei Tempo 30 in ihren Liegenschaften Schallschutzfenster auf eigene Kosten einbauen dürfen?