Der Fahrplan 2023 – Ein Fall für eine Verwaltungsbeschwerde?

Der Stadtrat hat die Interpellation glp/jglp-Fraktion: Fahrplanwechsel 2022/2023 schriftlich beantwortet. Die Antworten sind alles andere als zufriedenstellend. Ob der Stadtrat diese Geschichte zu den Akten legen kann oder ob ein Nachspiel folgt muss ich offen lassen.

Es gibt da nämlich noch eine rechtliche Frage, die der Stadtrat zwar verneint, die aber aus meiner persönlichen Sicht nicht ganz klar ist.

Der Stadtrat stellt in seiner Antwort klar, dass er im Rahmen der Sparübung „fokus25“ dem Kanton die Fahrplananpassungen in Auftrag gegeben hat.

Der Stadtrat hat die aus seiner Sicht zweck- und verhältnismässigen Anpassungen schliesslich am 22.
März 2022 beschlossen und diese dem Kanton im Rahmen der Eingabe für das 7. ÖV-Programm zur
Umsetzung beantragt. Der Kanton hat aufgrund dieser Eingabe und seiner Gesamtbetrachtung mit
Schreiben vom 8. April 2022 nachfolgende Massnahmen zur Umsetzung auf den Fahrplan 2023 bewilligt

Begründet wird diese Angebotsreduktion mit dem Ausbau verschiedener Angebote:

Von 108 Abfahrten in der Spitzenstunde im Jahr 2006 stieg die Anzahl um 28 % auf 138 Abfahrten im Jahr 2021.

Konkret betrifft es die folgenden Linien (die bereits gestrichenen Haltestellen am Schibenertor aus dem Jahr 2021 werden nicht erwähnt)

  • Angebotsreduktion am Abend auf den Linien 1, 2 und 5 bis 8
  • Ferienfahrplan neu auch während der Weihnachtszeit, Freitag nach Auffahrt auf den Linien 1, 2 und 5 bis 8
  • reduziertes Samstagangebot auf den Linien 1, 2 und 5
  • Reduktion des Takts auf der Linie 9 am Mittag

Soweit so gut. Nun gibt es aber ein verbindliches Reglement, dass der Stadtrat nicht einfach so in den Wind schiessen kann. In seiner Antwort auf die Interpellation schreibt er:

Die Angebotsanpassung stellt kein Verstoss gegen das Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung (SRS 711.3) dar. In den vergangenen 15 Jahren wurde das Busangebot markant ausgebaut.

Was aber steht denn in diesem verbindlichen Reglement :

Die Stadt sorgt für ein attraktives Angebot im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs. Die Stadt ist bestrebt, mit dem Ausbau des Angebotes für diese Verkehrsarten das Wachstum des Gesamtverkehrsaufkommens abzudecken. Stichdatum ist der Zeitpunkt der Annahme dieser Initiative. Die Stadt trifft dazu die notwendigen Massnahmen. Sie strebt diese Zielsetzung im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten an und vertritt sie in Verhandlungen mit Dritten.

Nun kann man darüber streiten, ob der Abbau des Angebotes im Rahmen des «Reglements für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung» vereinbar ist oder nicht. In einem Punkt bin ich mir sicher. Attraktiver wird der Fahrplan nicht. Und das nicht erst auf den Wechsel 2022/2023 hin sondern eben schon auf den Fahrplan 2021/2022 bei dem die Haltestelle Schibenertor sang und klanglos für einige Linien aufgehoben wurde.

Was uns der Stadtrat ebenso verschweigt ist eine Petition mit rund 2000 Unterschriften (Gewerbe reicht Petition «Pro Schibenertor» ein) die am 27. April 2022 ohne Anwesenheit einer Vertretung des Stadtrates! eingereicht wurde. Zum Vergleich, eine Intitiative in der Stadt St.Gallen benötigt nur 1000 Unterschriften!)

Es wirft kein gutes Licht auf den Stadtrat, wenn er eine Petition des Gewerbes ignoriert. Ebenfalls befremdend ist, dass er trotz verbindlichen und weniger verbindlichen Konzepten beschliesst, selbstständig beim Kanton einen Abbau des öffentlichen Verkehrs zu beantragen.

Ob hier jemand aktiv wird kann ich nicht beurteilen. Zumindest die Petitionäre aus dem Gewerbe hätten aber sicher einen guten Grund