Öffentlichkeitsgesetz – dünnes Eis

Ja, ich begeb mich auf dünnes Eis, weil es in einer aktuellen Meldung des Kantons um Rechtliches geht und ich da wirklich keine Ahnung habe. Weil mich aber das Öffentlichkeitsgesetz interessiert habe ich mir die Unterlagen dazu einmal angeschaut und habe ein paar Dinge gelesen, die mich ziemlich ratlos zurückgelassen haben.

Die ganze Story beginnt mit der Medienmitteilung „Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes klären und Entschädigungsordnung modernisieren„:

Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes. Neu soll das Öffentlichkeitsgesetz nicht auf den Kantonsrat, seine Kommissionen und die Parlamentsdienste angewendet werden.

Die Regierung lehnt den Vorschlag der Rechtspfelgekomission ab. In der Pressemitteilung tönt das soweit recht harmlos. Schaut man sich aber das zugehörige Dokument an, dann hat die Rechtspflegekomission wohl einen ziemlichen Rüffel kassiert. In der Antwort der Regierung steht nämlich:

Hingegen ist es nicht zulässig (und auch nicht zweckmässig), dass die Rechtspflegekommission, die Staatswirtschaftliche Kommission oder die Finanzkommission selbständig Vorlagen in jedwedem Bereich kantonaler Zuständigkeit einbringen können
…..
Der Auftrag der Rechtspflegekommission (RPK) wird in Art. 14 und 14bis GeschKR festgehalten. Im Bericht der RPK vom 17. Januar 2018 zum Nachtrag zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung wird nicht dargelegt, aus welchem Auftrag der RPK sich die Kompetenz ableiten lässt, dem Kantonsrat eine selbständige Vorlage betreffend Anwendungsbereich des Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz [sGS 140.2; abgekürzt OeffG]) zu unterbreiten. Eine Zuständigkeit der RPK für die selbständige Vorbereitung eines Nachtrags des OeffG ist für die Regierung nicht ersichtlich.

Ich übersetz das mal so: Es geht die Rechtspflegekomission einen feuchten Kehricht an. Sie soll sich gefälligst an ihren Auftrag halten und sich nicht in die Arbeit anderer Komissionen einmischen.

Für mich ist das soweit nachvollziehbar. Insbesondere, weil ich das Anliegen der Rechtspflegekomission für falsch halte. Sie möchte nämlich, dass der Kantonsrat, die Komissionen und die Parlamentsdienste nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehen:

Auch angesichts der Vorkomnisse der letzten Wochen und Monate hinterlässt das bei mir einen schalen Nachgeschmack. Auch wenn das Anliegen schon schon etwas älter ist als die Leaks aus dem Kanton.

Ich denke dabei an die 3 Vorfälle, bei denen vertrauliche Dokumente an die Öffentlichkeit geraten sind. Die Dokumente zu Spitalstrategie, diejenigen zum Standort Wattwil und der Spesenskandal bei der Uni St.Gallen.

Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dasss man im Kanton lieber mit verdeckten Karten spielt anstatt sich transparent zu zeigen.

Vielleicht ist das aber auch nur mein Eindruck