Tempo30 – Aussagen von ACS, TCS und HEV auf dem Prüfstand

Tempo30 bewegt und ist laut. Ich habe mir jetzt die verschiedenen Aussagen von ACS, TCS sowie die vom Hauseigentümerverband HEV genauer angeschaut und sehe mich gezwungen, ein paar Bemerkungen zu machen. Die Texte wurden alle auf dem Portal dieOstschweiz (sorry) als Gastbeiträge veröffentlicht

ACS – Die Stadt St. Gallen auf dem Weg zur ausgetrockneten Oase

Der Autor Manfred Trütsch ist Präsident des ACS Sektion St.Gallen – Appenzell

Dass nun ausgerechnet die Lärmschutzverordnung als Grund für die Einführung von Tempo 30 Zonen angeführt wird ist kurzsichtig . Es ist davon auszugehen, dass in sechs Jahren mehr als 50% des Strassenverkehrs mit alternativer Antriebstechnologie unterwegs ist.

Persönlich hoffe ich ja, dass es mehr als 50% sind. Das ist aber nicht das Problem hinter dieser Aussage. Tatsache ist, dass bei einem Tempo von >30km/h der Energieträger (Strom oder fossile Brennstoffe) keine Rolle in Bezug auf den Lärm spielt. Ab Tempo 30 übersteigen die Lärmemissionen, die durch das Rollgeräusch entstehen, übertönt. Das Bundesamt für Umwelt schreibt dazu:

Ich finde es erschreckend, dass ein Automobilverband mit solchen Aussagen versucht die Leute in die Irre zu führen. Sie müssten es eigentlich wissen oder vertreten unser Automobilverbände nur Leute, die mit Verbrennern unterwegs sind? Man könnte es fast vermuten.

Als einziger Grund für diese Massnahme wird die Lärmschutzverordnung zitiert, wonach alle Eigentümer von Strassen , in denen der Verkehr Lärmgrenzwerte überschreitet, angehalten sind, Lärmschutzmassnahmen umzusetzen und zwar in einer vorgeschriebenen Reihenfolge.

Obwohl der ACS das Konzept kennt (Der ACS hat das ausführliche Konzept erhalten) verschweigt er den Grund, weshalb es beim eigentlichen Konzept nur um den Lärmschutz geht. Der Grund ist so simpel wie einleuchtend. Damit niemand „in Versuchung“ gerät, Strassenabschnitte, die heute unter der Lärmgrenze liegen in das Konzept zu integrieren. Ein durchaus übliches Vorgehen, damit die sich die Erhebungen auf das wesentliche konzentrieren können.

Quelle: Konzept, das den Interessengruppen für die Vernehmlassung zugestellt wurde (nicht öffentlich)

Für uns ist klar: bevor über flächendeckende Tempo 30 Zonen diskutiert wird, müssen Massnahmen an der Quelle erfolgen. Dazu gehören die Anpassungen an den Fahrzeugen und an den Strassenbelägen. Auch weitere Massnahmen sind angezeigt: der Bau von Lärmschutzwänden und schalldämpfende bauliche Massnahmen an Gebäuden.

Anpassungen an Fahrzeugen sind insofern problematisch als dass es sich kaum durchsetzen lässt, dass Autos mit lärmoptimierten Reifen oder leiseren Motoren verkehren dürfen. Liberal ist es schon gar nicht. Es wäre auch spannend zu hören, wie der ACS denkt, wenn wir in St.Gallen gewissen Fahrzeugen die Zufahrt zur Stadt verweigern würden.
Bauliche Massnahmen erfüllen die der Lärmschutzverordnung nur bedingt. SIe setzen nicht bei der Quelle an. Zudem verpufft zum Beispiel der Effekt von Schallschutzfenstern wenn man sie öffnet.

Völlig quer in der Strassenlandschaft ist der Plan, auf allen verkehrsorientierten Strassen wie der Zürcherstrasse, Fürstenlandstrasse, Rorschacherstrasse, Langgasse, Martinsbruggstrasse und Teufenerstrasse Tempo 30 einzuführen.

Dazu zählen in der Stadt St. Gallen die erwähnten Strassen, die als Versorgungsachsen in die nähere Umgebung der Stadt St.Gallen dienen, aber auch als Ausfallachsen im Falle einer gesperrten Stadtautobahn gedacht sind.

Es tönt hier so, wie wenn diese Einfalls- oder Ausfallsachsen komplett Tempo 30 bis an den Stadtrand erhalten würden. Dem ist aber nicht so, wie man auf den Plänen der Informationswebseite sieht. T30 beginnt erst nach der Fürstenlandbrücke (Zürcherstrasse, Fürstenlandstrasse), im Neudorf (Rorschacherstrasse), im Heiligkreuz (Wittenbach) und beim Gallusmarkt (Martinsbruggstrasse).
Die Autobahnausfahrt Neudorf ist zum Beispiel von T30 überhaupt nicht betroffen. Gleiches gilt auch für die Ein-/Ausfahrt Winkeln.

Standortförderer und Tourismuskreise mögen weiterhin für eine lebendige Stadt werben. Das Gegenteil ist der Fall und die Quittung wird später präsentiert

Ich freu mich, wenn St.Gallen-Bodensse-Tourismus und die Standortförderung mit #Sankt50 auf Werbetour geht. So im Stil: „St.Gallen die einzige Stadt in Europa, in der man noch mit 50 km/h Sightseein betrieben darf“. Tönt gut, oder?

Der ACS wird dem Treiben der Behörden nicht tatenlos zusehen. Wir setzen uns ein für eine gute Erreichbarkeit der Stadt und eine lebendige Stadt mit einem guten Angebotsmix aus Gewerbe und Kultur ein.

Also die Erreichbarkeit ist gegeben. Die Stadtautobahn mit 4 Ein- und Ausfahrten ermöglicht es problemlos jeden Ort in der Stadt in wenigen Kilometern bis wenige hundert Meter zu erreichen. Das wird weder einen Einfluss auf die Kultur noch auf den Angebotsmix beim Gewerbe haben.

TCS – Mit dem Temporegime wird das Funktionieren des Strassennetzes gefährdet

Der TCS hat beim LINK Institut Ende 2021 eine Umfrage in Auftrag gegeben zur Akzeptanz von Tempo 30 in der Bevölkerung.

Das Resultat der Umfrage ist vernichtend und wie zu vermuten zugunsten von Tempo 50. Ich will die Resultate auf keinen Fall in Frage stellen, sondern auf einen Umstaand hinweisen, den ich in der Aussage von Marcel Aebischer, dem Präsidenten der TCS-Sektion St.Gallen – Appenzell I.Rh auf keinen Fall gutheissen kann.

Er schreibt in seinem Gastkommentar:

Das von Stadt und Kanton St. Gallen vorgestellte Konzept Temporegime Stadt St.Gallen widerspricht somit dem Willen einer Mehrheit der Bevölkerung

Hier möchte ich Herrn Aebischer in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass in der Schweiz die Direkte Demokratie darüber befindet, ob eine Mehrheit etwas annimmt oder ablehnt. Aus einer Umfrage eine solche Schlussfolgerung zu ziehen ist in höchstem Masse verwerflich!

Nach der Analyse aller Faktoren, welche die Geschwindigkeit innerorts beeinflussen, ist der TCS zum Schluss gekommen, dass nur ein differenziertes Regime die Erwartungen der Anwohnerinnen und Anwohner und gleichsam der Verkehrsteilnehmenden punkto Sicherheit, Effizienz und Verkehrsfluss wirksam erfüllen kann

Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Aebischer übersehen hat, um was es genau geht. Es geht um den Lärmschutz. Das sind keine Erwartungen, das ist ein gesetzlicher Auftrag! Lustig ist, dass er den Lärmschutz gar nicht erwähnt. Er schreibt nur von Sicherheit, Effizienz und Verkehrsfluss. Der Lärm scheint nicht relevant.

Sie fordert Stadt und Kanton St. Gallen bereits jetzt dazu auf, es einer sorgfältigen Überarbeitung zu unterziehen und insbesondere auszuweisen, wo die die relevanten Grenzwerte der Lärmschutzverordnung tatsächlich überschritten werden

Ich helfe Herrn Aebsicher sehr gerne weiter. Er kann sich auf dem kantonalen Geoportal selber ein Bild machen, wo die Grenzwerte überschritten werden. Das Ganze nennt sich offene Daten, die genau zu dem Zweck veröffentlicht werden, damit sich Jedermann und Jede Frau ein Bild machen kann. Die Daten finden sich auch auf dem von der Stadt betreuten OpenData-Portal des Kantons

Weiter wird auch die Effizienz der Notdienste (Blaulicht) beeinträchtigt. Hier zählt jede Minute, um Leben zu retten, und die Einführung von Tempo 30 wird unweigerlich die Einsatzzeit verlängern, insbesondere auch für freiwillige Feuerwehrleute oder zurückbeorderte Berufsfeuerwehrleute, die nicht über die vorrangigen Mittel verfügen, um zur Feuerwache zu gelangen.

Das ist ein Argument mit emotionalem Touch. Da zu widersprechen ist immer schwierig. Was ich vermisse, ist die selbe Aussage, als wir die Feuerwehr der Stadt St.Gallen aufgrund der anstehenden Sanierung an den äussersten östlichen Stadtrand ausquartiert haben. Ich hoffe, es passiert nichts Schlimmes. Kanton und Stadt haben die Problematik aber erkannt. Sie schreiben dazu auf der Informationswebseite:

Eine allgemeine Einführung von Tempo 30 in Städten führt in Verbindung mit anderen Hindernissen wie dem Abbau von Parkplätzen dazu, dass sich Geschäfte ausserhalb der Stadtzentren ansiedeln.

Das ewige Argument von Parkplätzen, Erreichbarkeit und Abwanderung der Läden aus der Innenstadt. Es gibt unzählige Studien (hier ein Beispiel aus Berlin) und Erfahrungswerte in sämtlichen europäischen Ländern, die das Gegenteil beweisen. Aber Hauptsache man kann es immer wieder aufkochen. Die Stadt St.Gallen baut übrigens keine Parkplätze ab, sondern erhöht sie massiv. Im Moment herrscht einfach eine temporäre „Parkplatz-Flaute„, die erstens nicht besonders gross ist und zweitens in Bezug auf die Innenstadt keine nennenswerten Effekte hat.

HEV – Ein Gastbeitrag von Walter Locher, Präsident HEV Kanton St.Gallen, und Geschäftsführer Remo Daguati

Beginnen wir beim ersten Satz:

Es ist beim HEV Kanton St.Gallen unbestritten, dass der Lärmschutz verbessert werden soll. Bereits in der Vergangenheit wurden Milliarden in Lärmschutzmassnahmen investiert

Es ist nicht ganz klar, wen die beiden Herren mit den Milliarden für den Lärmschutz genau meinen. Der Kanton St.Gallen ist es mit Garantie nicht. Bis zur gesetzlichen Deadline des Bundesamtes für Umwelt (März 2018) hat der Kanton St.Gallen nämlich so gut wie gar nichts in den Lärmschutz investiert. Ich hatte das bereits 2018 kurzverbloggt und beziehe mich au den Bericht „Sanierung Strassenlärm – Bilanz und Perspektiven. Stand 2018“ des Bundesamtes für Umwelt. Es ist mir wichtig, zu zeigen, was bis 2018 gelaufen ist!

Flüsterbeläge sind beispielsweise effektiver, da deren Einführung gemäss dem Bundesamt für Umwelt zu einer Lärmreduktion von beachtlichen sechs Dezibel führt, d.h. einer rund doppelt so hohen Lärmreduktion wie bei der Einführung von Tempo 30

Es ist tatsächlich so, dass Flüsterbeläge mehr bringen als Tempo 30. Was definitiv nicht stimmt, ist dass eine Lärmreduktion um 6 dB anstelle von 3 dB einer Verdoppelung entspricht. Es sind viel mehr! Mit Dezibel zu rechnen ist nicht ganz so einfach, aber das würde jetzt ausufern.
Was aber fehlt, ist der Hinweis, dass Flüsterbeläge deutlich teurer sind, mit der Zeit an Wirkung verlieren und eine deutlich geringere Haltbarkeit aufweisen. Flüsterbeläge sind deshalb massiv teurer und es kommt zu deutlich mehr Baustellen, weil sie häufiger saniert werden müssen. Hingegen wirken die Beläge direkt an der Lärmquelle, genau wie Tempo 30 oder auch besonders leise Reifen. Bei Schallschutzfenstern und Schallschutzwänden ist dies nicht der Fall. Die Lärmschutzverordnung verlangt, dass die Lärmursachen an der Quelle bekämpft werden

Eine Übersicht, was kombinierte Massnahmen bringen gibts beim Bundesamt für Umwelt. Die Grafik zeigt, wie der Anteil, der von schädlichem Lärm betroffenen Gesamtbevölkerung, in Relation zu kombinierten Massnahmen.

Quelle: BAFU – Massnahmen gegen Strassenlärm

Die Einführung von Tempo 30-Zonen führt zudem zu einer Verlangsamung des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs (ÖV)

Hier braucht es eine sprachliche Anmerkung, die vielleicht pingelig anmuten lässt, aber für das allgemeine Verständnis von Tempo 30 sehr wichtig ist. Es geht um den Unterschied von Tempo30-Zonen und Tempo30-Strecken. In Tempo30-Zonen gibt es keine Fussgängerstreifen, Lichtsignalanlagen und es gilt Rechtsvortritt. Auf Tempo30-Strecken ändert sich ausschliesslich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Es macht aber Sinn, auf Tempo30-Strecken die Verkehrssteuerung mit Lichtsignalanlagen genau anzuschauen. Es ist durchaus naheliegend, dass einige Lichtsignalanlagen bei niedrigerem Tempo überflüssig werden, was wiederum für einen besseren Verkehrsfluss sorgt und so auch dem ÖV zu Gute kommt. Hier liefert auch der ACS eine Erklärung 😉

Die Stadt St.Gallen würde zudem besser die Probleme des überdimensionierten, primär strassengebundenen ÖV-Systems lösen und stattdessen den Ausbau eines effizienten S-Bahn-Systems angehen

Da bin ich ganz beim HEV! Wir müssen unser städtisches Streckennetz und unsere Fahrzeugflotte ganz genau anschauen. Da gibt es auch von Links bis Rechts auch einen breiten Konsens. Unntätig ist der Kanton hier aber nicht. Es gibt aber noch viel Luft nach oben

Der Kantonsrat hatte 2018 klar beschlossen, dass Tempo 30-Zonen auf Kantonsstrassen grundsätzlich nicht toleriert werden und die Ausnahme sein sollen

Ob dier Beschluss des Kantonsrat so standhält, kann ich nicht beurteilen. Es gibt allerdings Bundesgerichtsentscheide, die eine Temporeduktion auf Hauptverkehrsachsen aus Lärmschutzgtünden durchaus gutheissen. Hier hat das Bundesamt für Umwelt umfassende Infos zusammengetragen. Auch die Entscheidungen des Bundesgericht sind verlinkt. Ich muss das hier also offen lassen. Überzeugend wirkt das Argument aber nicht.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz von T30 auf HVS sind vorhanden. Die Höchstgeschwindigkeit kann demnach herabgesetzt werden, wenn eine Gefahr nicht anders zu beheben ist, ein Schutzbedürfnis für bestimmte trassenbenützer besteht, der Verkehrsablauf dadurch verbessert wird oder eine übermässige Umweltbelastung vorhanden ist. Im Rahmen eines Gutachtens sind Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahme zu prüfen. Das Gutachten stellt sicher, dass eine fachlich korrekte und nachvollziehbare Beurteilung durchgeführt wird. Verschiedene Bundesgerichtsurteile haben zur Klärung der Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen beigetragen. Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben bzw. Anforderungen an T30 auf HVS sind kantonal jedoch unterschiedlich. In verschiedenen Bereichen, namentlich im Lärmschutz, wird T30 vermehrt auf dem Rechtsweg eingefordert. (Forschungsprojekt SVI 2015/004 auf Antrag der Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten (SVI)

Quelle: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstrassen – Einsatzgrenzen und Umsetzung

Früher wurde Tempo 30 mit Sicherheitsbedenken begründet. Nun hat man die Lärmschutzverordnung als Instrument entdeckt, ein langgehegtes Vorhaben verwirklichen zu können.

Sicherheit ist nach wie vor ein mitbestimmender Faktor für Tempo 30. Es ist viel eher so, dass Lärum UND Tempreduktion gemeinsam Vorteile bringen. Weshalb hier der HEV auf die Idee kommt, die physikalischen Gesetze, die sowohl bei Lärm als auch bei der Sicherheit greifen, gegeneinander auszuspielen erschliesst sich mir definitiv nicht.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung stellt unmissverständlich klar:

Fast zwei Drittel aller schweren Verkehrsunfälle passieren in der Schweiz innerorts. Allein auf Tempo-50-Strecken werden jährlich rund 1900 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schwer verletzt, 80 kommen ums Leben. Mindestens ein Drittel dieser schweren Unfälle liesse sich durch eine konsequentere Einführung von Tempo 30 verhindern – ohne dass der Sicherheitsgewinn zulasten des Verkehrsflusses geht. Die BFU plädiert deshalb für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung.

Quelle: BFU

Die flächendeckende Einführung von Tempo 30 soll unter Ausschluss des Volkes erfolgen. Rein gestützt auf Gutachten soll die neue Ordnung durchgesetzt werden, was aus demokratischer Sicht bedenklich und deshalb klar abzulehnen ist.

Das kann man so sehen. Allerdings sind alle rechtlichen Vorgaben die es für Tempo 30 benötigt soweit gegeben und bestätigt. Solche Gesetze und Verordnungen kommen in aller Regel demokratisch zu Stande. Das scheint mir etwas an den Haaren herbeigezogen.
Ich habe aber überhaupt nichts gegen einen demotkratischen Entscheid. Er sollte aus meiner SIcht aber nicht auf Kantonsebene sondern in der Stadt gefällt werden. Denn betroffen sind letztlich die Einwohner der Stadt St.Gallen und nein, die Toggenburger und Rheintaler sind nicht von Lärm betroffen, wenn sie mit dem Auto in die Stadt fahren. Insofern wäre eine kantonale Abstimmung, egal wie sie ausgeht, ein Affront für die Stadtbevölkerung

Mein persönliches Fazit

Wer beim ACS, TCS oder HEV nach möglichen Lösungen für die Lärm-Problematik sucht muss tief graben. Die technischen Massnahmen wie Flüsterbeläge werden zwar gefordert, jedoch ohne auf die grossen Nachteile und Kostenfolgen hinzuweisen. Für mich ist klar, halb Europa reduziert in ihren Städten das Tempo von 50 auf 30. Das wird auch in St.Gallen der Fall sein. Verhindern können die Angesprochenen diese Entwicklung nicht. Sie können sie nur mit Vorstössen, Beschwerden und Gerichtsverfahren hinauszögern. Das kostet uns viel Geld und geht zu Lasten der Gesundheit der Stadtbevölkerung. Ob wir das wollen, nur um auf wenigen Metern noch Tempo 50 fahren zu können?

Was mich vorallem wundert, es gibt keine Ideen, nichts in Richtung Smart-Mobility (wie es zum Beispiel Basel-Stadt im Ansatz macht) nichts Stauverhinderung, nichts zu neuen Verkehrskonzepten (wie das Beispiel der Grünliberalen der Stadt St.Gallen) – stattdessen will man Strassen weiter ausbauen, einen neuen Autobahnanschluss (also eigentlich will man ja 2 mit dem Zubringer Appenzellerland) und prophezeit den wirtschaftlichen Untergang der Stadt und der Region. Konstruktiv und lösungorientiert kann man das nicht nennen. Es ist viel mehr eine Verhinderungspolitik und eine Bagatellisierung der Lärmprobleme, die man seit Jahrzehnten praktisch ignoriert hat.

Dass wir mit Tempo 30 auch zusätzliche Vorteile bekommen, sollte ebenfalls bedacht werden, auch dann wenn es hier wirklich nur um Lärm geht